Besuchsbeschränkungen im HJK bleiben vorerst

Sicherheit der Patientinnen und Patienten genießt weiterhin höchste Priorität

Dipl.-Betriebsw. Michael Sammet, Geschäftsführer Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda gGmbH

Angesichts der Fortschritte bei der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus und mit Blick auf sinkendende Inzidenzwerte hat die hessische Landesregierung sehr kurzfristig das grundsätzlich bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern für Geimpfte und Genesene gelockert. So soll es für den genannten Personenkreis keine Beschränkung bei der Anzahl der Besuche geben.

„So gut wir das Bedürfnis verstehen, dass sich gerade auch Geimpfte und Genesene wünschen, unter gelockerten Bedingungen Angehörige, Freunde oder Bekannte im Krankenhaus besuchen zu können“, so der Geschäftsführer Michael Sammet, „bitten wir aber auch zugleich um Verständnis, dass wir angesichts von weiterhin stationär zu behandelnden COVID-19-Erkrankten und einer großen Anzahl besonders zu schützender Patientengruppen Zeit für eine gute Vorbereitung einer Besuchsregelung benötigen. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten genießt weiterhin höchste Priorität.“

Das grundsätzlich bestehende Besuchsverbot gilt daher weiterhin. Möglich bleibt allerdings, wie bisher auch, dass es in besonderen Situationen Ausnahmen gibt und der Besuch ermöglicht wird. So z.B. bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie) oder in der Geburtshilfe in der weiterhin die Ausnahmeregelung für Bezugspersonen gilt. Werdende Mütter dürfen durch eine festgelegte, symptomfreie, gesunde Person während der Geburt begleitet werden und auch nach der Entbindung an den folgenden Tagen Besuch durch diese Person empfangen bzw. im Familienzimmer untergebracht werden. +++

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