München. Die Angeklagte im NSU-Prozess Beate Z. wird offenbar auch weiterhin von ihren bisherigen Rechtsanwälten verteidigt. Das Oberlandesgericht München wies laut eines Berichts der F.A.Z den Antrag der Angeklagten auf Entpflichtung ihrer drei Verteidiger zurück. Auch ein zusätzlicher Pflichtverteidiger werde nicht bestellt.
Z. habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine endgültige und nachhaltige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandanten und ihren Verteidigern vorgebracht, heißt es laut F.A.Z. in der Begründung des Vorsitzenden Richters. Z. hatte am vergangenen Mittwoch dem Gericht über einen Polizeibeamten mitteilen lassen, dass sie kein Vertrauen mehr in ihre Verteidiger habe.
In einer am Freitag abgegebenen schriftlichen Begründung teilte sie dem Gericht mit, dass es Meinungsverschiedenheiten über die Verteidigungsstrategie gebe. Für den Widerruf der Bestellung muss ein Angeklagter konkrete Tatsachen darlegen, die die Besorgnis begründen, dass eine sachgerechte Verteidigung nicht mehr möglich ist. Die Hauptverhandlung wird am Dienstag erst um 13:00 Uhr fortgesetzt, wie das Gericht mitteilte. +++ fuldainfo
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