Befreiungsantrag für Milseburg liegt vor

Bürgermeister Röder und Landrat Woide freuen sich auf baldigen Baubeginn

Der Weg für eine neue Milseburghütte ist geebnet: Das Regierungspräsidium Kassel hat den Antrag auf Befreiung von den Schutzvorschriften für das Naturschutzgebiet „Milseburg“ positiv beschieden. „Wir freuen uns sehr, dass es nun eine fundierte Grundlage für Abriss und Ersatzneubau der Milseburghütte gibt. Die gründliche Vorarbeit hat sich gelohnt“, sagt Landrat Bernd Woide.

Der Entscheidung für eine Ausnahmegenehmigung liegt ein zeitaufwendiges und detailliertes Verfahren zugrunde. Um das Projekt auf eine stabile Basis zu stellen und das Areal vor dauerhaften Schäden zu schützen, wurden zahlreiche Voruntersuchungen vorgenommen und ein umfassendes Prüfungsverfahren angestrengt. Wesentlicher Kern ist ein umfangreicher landschaftspflegerischer Begleitplan, der sich mit den Themenbereichen Biotop, Tiere und Pflanzen sowie einer Konfliktanalyse zu Geologie, Boden, Wasser, Klima und Luft befasst. Dazu gehörten auch ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine FFH-Untersuchung und ein Fledermausgutachten. Durch diese Untersuchungen wurden schließlich Maßnahmen festgelegt, die das Bauvorhaben flankieren und damit die Eingriffe in die Schutzgebiete auf der Milseburg minimieren. 19 entsprechende Maßnahmen sind in einem Katalog gelistet. Zur Sicherstellung aller notwendigen Schutzmaßnahmen wird eine Umweltbaubegleitung vor Ort sein, um die Arbeiten zum Abriss und Neubau zu überwachen. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich des Transportverkehrs, ein Bauzeitenkonzept, das Brutzeiten berücksichtigt, und der Schutz der an die Baustelle angrenzenden Lebensraumtypen.

Unter naturschutzrechtlichen Abwägungen, Untersuchungen und den getroffenen Maßnahmen ist die Obere Naturschutzbehörde des RP zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung rechtmäßig ist. Die Befreiung ist Grundlage für den Bauantrag der Milseburghütte und damit auch Grundlage für den Abriss des bestehenden Gebäudes. Die Voraussetzungen für den Bauantrag sind nun geschaffen.  Der Landkreis Fulda als Koordinator und die Gemeinde Hofbieber als Bauherrin bemühen sich unterdessen um Fördermittel für die Finanzierung der Baumaßnahme. „Mit der Befreiungsgenehmigung wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht, der die Basis für die nächsten Schritte darstellt. Kombiniert mit der Abbruchgenehmigung und der Baugenehmigung für die Milseburghütte, sind dann bauplanungsrechtlich die Voraussetzungen erfüllt, um mit den Arbeiten beginnen zu können“, sagt Hofbiebers Bürgermeister Markus Röder. So sieht das auch Landrat Bernd Woide: „Wir hoffen, dass die Bauarbeiten zeitnah starten, damit die Wanderer auf der Milseburg bald wieder einen adäquaten und winterfesten Hüttenbetrieb vorfinden, den sích gewiss auch die Pächter wünschen.“ +++ pm