Bamf: In Kürze weniger als 100.000 anhängige Verfahren

Familiennachzug ähnlich hoch wie Zahl der Schutzberechtigten

Zentrale des Bundesamtes.
Zentrale des Bundesamtes. Bild: BAMF

Nürnberg. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht davon aus, in Kürze die Zahl der anhängigen Asylverfahren auf weniger als 100.000 zu reduzieren. Das berichten die „Welt am Sonntag“ und die „Nürnberger Nachrichten“ gemeinsam unter Berufung auf übereinstimmende Angaben aus Behördenkreisen. Im August lag die Zahl der anhängigen Verfahren noch bei 114.000. Der Abbau des Antragsstaus dauert länger als geplant: Zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise erklärte der damalige Bamf-Chef Frank-Jürgen Weise, dass die anhängigen Verfahren bis Ende 2016 weitgehend abgebaut werden sollte. Anfang des Jahres übernahm Weises Nachfolgerin Jutta Cordt allerdings einen Berg von 434.000 anhängigen Verfahren. Bis Ende dieses Jahres will Cordt unter die Marke von 50.000 kommen, erklärte sie vor ein paar Tagen. Dies sei „normal“ und man werde nie „auf Null“ kommen, da die Bearbeitung zum Teil aufgrund von fehlenden Personaldokumenten regelmäßig verzögert werde. „Wir sind komplett im Plan“, sagte Cordt.

Familiennachzug ähnlich hoch wie Zahl der Schutzberechtigten

Der Familiennachzug erreicht langfristig wohl etwa den Umfang der Zahl der anerkannten Schutzberechtigten. Von 1998 bis Mitte 2017 wurden rund 1,39 Millionen Visa für den Nachzug von Angehörigen nach Deutschland erteilt, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Angaben aus dem Auswärtigen Amt. Im selben Zeitraum wurden rund 967.000 Schutzsuchende in Deutschland anerkannt, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Zeitung mit. Allerdings wird der Familiennachzug zu Schutzberechtigten oder zu abgelehnten Asylbewerbern, die trotzdem einen Aufenthaltstitel erhielten und Angehörige nachholten, weder vom Auswärtigen Amt noch von einer anderen Behörde separat erfasst. Die Angaben zum Familiennachzug enthalten alle Ausländer von außerhalb der Europäischen Union, die über ein entsprechendes Visum zu einem Angehörigen nach Deutschland zogen. Darunter sind jährlich etwa 20.000 Ausländer, die zu einem deutschen Staatsbürger ziehen, darunter auch Doppelstaatler oder vollständig Eingebürgerte. Die meisten der seit 1998 nach Deutschland zugewanderten Nicht-EU-Ausländer kamen über das Asylsystem beziehungsweise über den Familiennachzug. Nur rund jeder Zehnte wanderte mit einem Visum für Arbeitskräfte ein. Beim Nachzug von Ehegatten und anderen Familienangehörigen ist zwischen EU-Ausländern und sogenannten Drittstaatsangehörigen zu unterscheiden. Wer Angehörige aus einem EU-Staat nachholen möchte, benötigt kein Visum. Drittstaatsangehörige dürfen nur die Kernfamilie, also Ehepartner und Kinder nachholen. Der Vergleich der langfristigen Zahlen zum Familiennachzug und zu den anerkannten Schutzsuchenden zeige, dass alarmistische Prognosen von drei oder mehr nachziehenden Angehörigen pro Flüchtling äußerst unwahrscheinlich seien, schreibt die Sonntagszeitung. Bisher hat die Bundesregierung noch keine Prognose zum Umfang des gesamten Familiennachzugs zu den in den vergangenen Jahren eingereisten Schutzsuchenden abgegeben. Für die größte Gruppe der Syrer geht sie von ungefähr einem nachziehenden Angehörigen pro Flüchtling aus. +++