Wiesbaden. Ab August wird in Hessen die Kinderbetreuung für sechs Stunden am Tag kostenfrei. Die Bemessung der Landesförderung an die Kommune erfolgt wie bisher nach den in der Kommune gemeldeten Kindern (den sog. Wohnsitzkindern) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Pro „Wohnsitzkind“ unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro (135,60 Euro pro Monat) gewährt. Dieser Betrag orientiert sich am Mittelwert der Kindergartenbeiträge in Hessen. Um die Kostenentwicklung der Beitragsfreistellung mit Blick auf die kommenden Jahre angemessen abzubilden, wird die Pauschale zudem ab dem 1. August 2020 jährlich um zwei Prozent erhöht.
Der sozialpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt erklärte hierzu: „Heute ist ein guter Tag für Familien in Hessen: Mit dem verabschiedeten Gesetz können Kinder nun im Alter von drei bis sechs Jahren alle drei Kindergartenjahre für täglich sechs Stunden beitragsfrei besuchen. Seit 2007 ist in Hessen bereits das letzte Kindergartenjahr für fünf Stunden von Beiträgen befreit. Jetzt entlasten wir die Eltern noch mehr – künftig sind sechs Stunden auch im ersten und zweiten Kindergartenjahr beitragsfrei. Für das dritte Jahr wird die Beitragsfreiheit von fünf auf sechs Stunden ausgeweitet. Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel in Höhe von 440 Millionen Euro – alleine für die Beitragsfreistellung – bereit. Insgesamt investieren wir im Doppelhaushalt rund 1,5 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung.
Neben der finanziellen Entlastung von Familien ist uns aber auch eine qualitativ gute pädagogische Betreuung unserer Kinder ein wichtiges Anliegen. Daher wird nochmals zusätzlich in die Qualität von Kindertageseinrichtungen investiert. So heben wir die Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessive an, sodass sie von derzeit 100 Euro pro Jahr pro Kind auf 170 Euro und im Jahr 2019 auf 225 Euro angehoben wird. Im Jahr 2020 stehen 300 Euro pro Jahr pro Kind zur Verfügung. Dafür werden in Hessen in den kommenden beiden Jahren insgesamt 49 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 50 Millionen Euro in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investiert. Im Übrigen kann die Qualitätspauschale von den Kommunen und damit von den Einrichtungen frei, nicht gebunden an bestimmte Maßnahmen und ohne Verwendungsnachweise für mehr Qualität verwendet werden.“
Merz: Schwarz-grüner Entwurf beinhaltet halbe Sachen bei der Beitragsfreiheit
Der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD, Gerhard Merz hat in der abschließenden Lesung der Kita-Gesetze noch einmal auf die deutlichen Vorteile des Entwurfs seiner Fraktion hingewiesen. „Unser Gesetz schafft die Beiträge in einem Stufenmodell komplett ab, für alle Betreuungszeiten, für alle Kinder vom ersten Lebensjahr an und auch in der Tagespflege. Unser Gesetz verbessert erheblich die Qualität, indem Zuschläge für die Leitungstätigkeit, für die mittelbare pädagogische Arbeit, wie z.B. für Elterngespräche und für Vor- bzw. Nachbereitung, sowie ein auskömmlicher Zuschlag für die Ausfallzeiten bei Urlaub und Krankheit vorgesehen sind. Unser Gesetz stellt die Landesförderung wieder auf Gruppen um, ist wesentlich einfacher und deutlich höher. Am Ende trägt das Land dann 2/3 der Betriebskosten“, erklärte Merz.
Im Gegensatz hierzu sei das schwarz-grüne Modell deutlich schlechter. „Wir haben in der Anhörung für unseren Gesetzentwurf vor allem deshalb viel Zustimmung erhalten, weil wir die Qualität in der Kinderbetreuung durch deutliche Erhöhung des Personalschlüssels verbessern. Dieser Aspekt bleibt bei Schwarz-Grün vollkommen auf der Strecke. Und auch bei der Gebührenfreiheit bleibt man auf halber Strecke stehen und verursacht dadurch viel Unsicherheit. Bis heute ist unklar, ob nun „sechs Stunden“ oder „bis zu sechs Stunden“ gebührenfrei sind, weil Gesetzestext und Begründung voneinander abweichen. Bis heute ist unklar, wie die Beiträge für die über sechs Stunden hinausgehenden Zeiten berechnet werden können. Auf beide Fragen haben uns die Vertreterinnen und Vertreter von Schwarz-Grün auch nach intensiver Befragung im Ausschuss keine Antwort geben können“, kritisierte Merz.
„Auch wenn wir heute für unseren Gesetzentwurf keine Mehrheit bekommen, bleibt er auf der Tagesordnung: Man kann diesen Gesetzentwurf wählen und zwar am 28.Oktober 2018 bei der Landtagswahl und damit für wirkliche Gebührenfreiheit, für deutlich mehr Qualität und für eine einfache, aber verbesserte Landesförderung der Kitas stimmen“, sagte Merz. +++ pm

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