Bad Hersfeld: Neue städtische Richtlinie für Freiflächen-Photovoltaik

Richtlinie trat zum 9. Februar 2024 in Kraft

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat eine Richtlinie für die Planung, den Bau, Betrieb bis hin zum Rückbau von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FFPV-Anlagen) im Stadtgebiet beschlossen. Diese Richtlinie trat zum 9. Februar 2024 in Kraft.

Sie dient Investoren, Planungsunternehmen und Grundstückseigentümern als Arbeitsgrundlage für eine erste Selbsteinschätzung zur Genehmigungsfähigkeit von geplanten Projekten und benennt die einzuhaltenden Prüfkriterien des Magistrats, die für die Annahme eines Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entscheidend sind.

Sie beschreibt die an den Magistrat einzureichenden Unterlagen und benennt Kriterien, die Verfahrensweise im Prüfverfahren und die Rahmenbedingungen für die Planung, Errichtung und Betriebsführung bis hin zu einem späteren Rückbau von FFPV-Anlagen.

“Mit der Richtlinie wollen wir die Rahmenbedingungen für den geordneten Zubau von Regenerativen Energieanlagen definieren, um dem Klimaneutralitätsziel 2035 der Kreisstadt Bad Hersfeld ein Stück näher zu kommen”, sagt Anke Hofmann, Bürgermeisterin der Kreisstadt. +++ pm