Das Regierungspräsidium (RP) Kassel gibt in Abstimmung mit den unteren Wasserbehörden Hinweise zur Einschränkung von Wasserentnahmen. Auf Grund der anhaltenden Trockenheit sind die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern in den Niedrigwasserbereich gesunken. Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen sind daher teilweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich und bedürfen besonderer Sensibilität, so die Obere Wasserbehörde.
„Die erlaubnisfreien Wasserentnahmen im Rahmen des Anliegergebrauchs oder das Schöpfen von Hand müssen an kleinen Gewässern ganz unterbleiben. Aber auch an großen Gewässern darf durch die Wasserentnahmen der Abfluss nicht wesentlich vermindert werden. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn viele Personen gleichzeitig Wasser entnehmen. Hier sind Verantwortungsbewusstsein und rücksichtsvolles Handeln jedes und jeder einzelnen gefragt“, appelliert Regierungspräsident Mark Weinmeister an die Mitwirkung aller.
Die Wasserbehörden im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel (Landkreise Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Fulda sowie Stadt und Landkreis Kassel) werden die Pegelstände weiter beobachten und zeitnah gewässerbezogen auch konkrete Verbote aussprechen müssen. Entsprechende konkrete Beschränkungsverfügungen werden aktuell von den unteren Wasserbehörden in Nord- und Osthessen vorbereitet bzw. sind in einzelnen Landkreisen bereits bekannt gemacht worden. +++ pm