Hessen erhöht Besoldung und Versorgung seiner Beamten und Richter

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Der Hessische Landtag hat heute das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 in zweiter Lesung verabschiedet. Wie das Hessische Innenministerium mitteilte, steigen die Bezüge der hessischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zum 1. Juli um 3,02 Prozent, mindestens aber um 110 Euro.

Zum 1. Oktober 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Darüber hinaus erhöht Hessen die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind um jeweils 87 Euro und behält den Verheiratetenzuschlag bei. In allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung entfällt die erste Erfahrungsstufe, wodurch die Beamten künftig unmittelbar mit einem höheren Grundgehalt starten.

Auch die Schicht- und Wechselschichtzulagen werden angehoben, wovon insbesondere Bedienstete bei Polizei und Justizvollzug profitieren. Innenminister Roman Poseck sagte: „Unsere Beamten leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinwesen. Sie verdienen eine angemessene und attraktive Vergütung.“ Mit der Reform reagiert das Land auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Das bisherige Alleinverdienermodell wird durch ein Familieneinkünftemodell abgelöst, das sich am Median-Äquivalenzeinkommen orientiert. Zugleich überträgt Hessen das Ergebnis der Tarifeinigung vom 27. März auf den Beamten- und Richterbereich. Einen zusätzlichen Familienergänzungszuschlag wird es nicht geben, da die maßgeblichen Schwellen in allen Besoldungsgruppen überschritten werden.

Für die Verbesserungen wendet das Land jährlich mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich auf. Die Bezüge werden bereits seit Ende Juli im Vorgriff auf das Gesetz ausgezahlt. Poseck wies die Forderung der FDP nach einer zusätzlichen Anhebung der Grundbesoldung zurück.

Wer noch mehr Geld für den öffentlichen Dienst ausgebe, erhöhe den Konsolidierungsdruck in anderen Bereichen. Man habe mit dem Gesetz gute Bezahlung, Finanzierbarkeit und Verfassungskonformität in Einklang gebracht. +++


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