Die Untersuchung des Bundeskartellamts zu den zuletzt deutlich gestiegenen Kraftstoffpreisen wird durch juristischen Widerstand aus der Mineralölbranche ausgebremst. Nach Informationen der „Bild“ haben zwei Mineralölkonzerne beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse der Wettbewerbsbehörde eingelegt. Das Bundeskartellamt will die detaillierten Kalkulationsdaten der Eigentümer deutscher Raffinerien erhalten, um zu prüfen, ob Unternehmen die geopolitische Krise im Nahen Osten für eine unzulässige Gewinnmaximierung genutzt haben.
Ein Sprecher des Bundeskartellamts bestätigte der Zeitung, dass Verfahren gegen sämtliche zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien eingeleitet und entsprechende Auskunftsbeschlüsse erlassen wurden. Zwei Unternehmen wehren sich nun im Eilrechtsschutz gegen die Verpflichtung zur Herausgabe der angeforderten Informationen. Um welche Konzerne es sich handelt, teilte die Behörde nicht mit.
Nach Angaben der Zeitung hat eines der betroffenen Unternehmen darüber hinaus einen Eilantrag gestellt, um die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu erreichen. Zur Begründung führt der Konzern unter anderem an, dass die umfangreichen Daten zur Preisgestaltung von Rohöl, Transport und Raffinerieverarbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht zusammengestellt werden könnten. Wann das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Anträge entscheidet, ist derzeit noch offen.
Das Bundeskartellamt verfolgt mit den angeforderten Unterlagen das Ziel, die Preisbildung entlang der Lieferkette nachvollziehen zu können. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob die zuletzt gestiegenen Benzin- und Kraftstoffpreise ausschließlich durch die angespannte geopolitische Lage im Nahen Osten erklärbar sind oder ob einzelne Unternehmen die Situation für unzulässige Preisaufschläge genutzt haben.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte gegenüber der Zeitung die Bedeutung der laufenden Ermittlungen. Das Bundeskartellamt müsse zeitnah die notwendigen Informationen über die Märkte erhalten, um Verbraucher wirksam schützen zu können. Zugleich verwies die Ministerin auf die im Juli vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), mit der Ermittlungen im Kraftstoffsektor künftig weiter erleichtert werden sollen.
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleibt die Auswertung der angeforderten Kalkulationsdaten jedoch verzögert. Damit ist zunächst offen, wann das Bundeskartellamt seine Prüfung der Preisgestaltung im deutschen Kraftstoffmarkt abschließen kann. +++

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