Datenschützer kritisieren Pläne zum Einsatz von Bodycams in Zügen

Sbahn b1

Datenschützer kritisieren die Pläne zum flächendeckenden Einsatz von Bodycams durch das Personal der Deutschen Bahn und mahnen die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste an.

Die Nutzung von Bodycams stelle „einen starken Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar“, sagte der für die Deutsche Bahn zuständige Landesdatenschutzbeauftragte aus Hessen, Alexander Roßnagel, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Der Schutz von Leib und Leben ist ein hohes Rechtsgut. Allerdings sind auch die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste zu berücksichtigen“. Die Aufnahmen seien daher nur anlassbezogen zulässig und müssten „auf das geringstmögliche Maß reduziert sein“.

Laut dem Datenschutzbeauftragten heißt ersteres besonders, dass alle Fahrgäste darüber informiert werden müssen, wenn sie gefilmt werden, und die Bodycams lediglich in „eskalierenden Situationen“ Aufnahmen speichern dürfen. Dabei müsse die Datenverarbeitung immer vor Missbrauch geschützt sein, so Roßnagel.

Die Stiftung Datenschutz warnte vor einem weiteren Schritt zur „lückenlosen Videoüberwachung der Bevölkerung“: „Wenn die Bodycams im Stand-by-Modus laufen, erfolgt eine permanente Aufzeichnung“, sagte die wissenschaftliche Leiterin der Stiftung, Kirsten Bock, dem RND. Besonders kritisch sieht sie, dass auch „unbescholtene Personen – quasi als `Beifang` – aufgezeichnet werden“. Diese könnten so leicht und unschuldig in das Fadenkreuz von polizeilichen Ermittlungen gelangen und müssten sich im Ernstfall gegen Indizien verteidigen.

Die Kameras sollten zum Schutz der Fahrgäste deshalb laut Bock nicht dauerhaft und ohne den sogenannten Stand-by-Modus eingeschaltet sein. „Beim Einschalten ist grundsätzlich darauf hinzuweisen“, forderte sie.

Die Deutsche Bahn hatte am Freitag angekündigt, nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter ihre Sicherheitsmaßnahmen auszuweiten – darunter auch den Einsatz sogenannter Bodycams. +++


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