Die schwarz-rote Koalition verschärft ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, sollen nach Barbershops und Kosmetikstudios auch Lieferdienste etwa für Pizza und anderes Essen in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen werden. Das sieht ein von Union und SPD beschlossener Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vor. Das Vorhaben soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.
Konkret gemeint sind laut Antrag „plattformbasierte Lieferdienste“, die eine Lieferung durch andere organisieren „sowie Subunternehmen, die für einen Plattformbetreiber entsprechende Lieferungen durchführen“. Aus der Aufnahme in den Katalog folgt, dass für Arbeitnehmer künftig eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren und für die Arbeitgeber die sogenannte Sofortmeldepflicht gilt. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.
Die Berichterstatterin der Union im Finanzausschuss, Anja Karliczek (CDU), sagte der „Rheinischen Post“, auch durch die Aufnahme der Lieferdienste im Bereich der verarbeiteten Speisen leiste man „einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“. Insgesamt schütze die Koalition mit dem Gesetzentwurf „unsere kleinen und mittelständischen Betriebe vor illegaler Dumping-Konkurrenz“, so Karliczek. +++
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