Das Verwaltungsgericht Kassel hat die vom Landkreis Fulda erlassene Ausgangsbeschränkung bestätigt und damit den Eilantrag einer Klägerin abgelehnt. In seinem Beschluss schreibt das Gericht, dass es keinen Zweifel hat, „dass die hier verfügten Maßnahmen derzeit geeignete, notwendige und angemessene Mittel darstellen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im Gebiet des Antragsgegners einzudämmen“.
Das Gericht führte an, „dass die Ausgangssperre dem legitimen Zweck dient, die Zahl der sozialen Kontakte zu reduzieren, was die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und damit Leib und Leben von Personen schützt, indem eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens erreicht und dadurch die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert wird, sodass Belastungsspitzen vermieden werden und die medizinische Versorgung sichergestellt werden. Es geht insbesondere darum, für die Bevölkerung eine ausreichende Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsgeräten vorzuhalten, damit das medizinische Personal nicht darüber entscheiden muss, welche beatmungspflichtigen Patienten von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen werden.“ Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung seien geeignet, dieses Ziel zu fördern.
Das Gericht sah auch kein milderes, gleich geeignetes Mittel als ersichtlich an. Solange die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fulda kontinuierlich auf dem derzeitigen, hohen Niveau von über 200 lägen, beständen keine Bedenken des Gerichts gegen die Angemessenheit der verfügten Maßnahmen. +++

Bei einer Inzidenz von 250 und einer Einwohnerzahl des Landkreises Fulda von 222500 (rund) haben wir im ganzen Landkreis 550 positiv Getestete. Der Landkreis Fulda hat eine Fläche von 1380,4 km², das bedeutet, es gibt 2-3 positiv Getestete Coronafälle pro km². Da muss ich mich dann aber schon sehr anstrengen, wenn ich eine dieser Personen treffen will.
Dank Merkels Notbremse sind künftig Klagen dieser Art vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr möglich. Damit demontiert Frau Merkel nicht nur dem Föderalismus, sondern auch die Judikative als Instrument der Gewaltenteilung lt Grundgesetz. Typisch Merkel eben