Durch die Rückforderung von Corona-Soforthilfen wegen möglicher Fehlverwendung kommt auf die Bundesländer viel Arbeit zu. Die Abwicklung des Soforthilfe-Programms – von der Bewilligung, Überprüfung bis hin zur möglichen Rückforderung – „liegt in der Verantwortung der Länder, insbesondere auch die stichprobenartige und verdachtsabhängige Kontrolle der bestimmungsgemäßen Verwendung“. Dies geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
„Die Bundesregierung weckte mit der Ankündigung der Hilfen große Hoffnungen. Bei der unangenehmen Seite, nämlich der Frage von Rückzahlungen, wälzt die Bundesregierung die Verantwortung gänzlich auf die Länder ab“, kritisiert Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Zehntausende Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler hatten in den vergangenen Monaten Corona-Soforthilfen erhalten. Doch viele haben offenbar das Kleingedruckte nicht gelesen. Denn mit den Zuschüssen dürfen weder Umsatzausfälle noch private Lebensführungskosten bezahlt werden. Sie waren nur als Zuschuss für laufende betriebliche Aufwendungen vorgesehen, wie Gewerbemieten oder Betriebskredite. Nun droht vielen eine Forderung auf Rückzahlung.
Die Grünen-Politikerin bemängelt zudem die Einschränkung der Corona-Soforthilfen auf bestimmte Ausgaben. Die Bundesregierung sollte vor allem Gelder für den Lebensunterhalt, den einige Länder ausgezahlt haben, nicht zurückfordern, fordert Müller: „Sie sollte auch konsequent weitergehen und allen Bundesländern eine rückwirkende Unterstützung der Lebenshaltungskosten von Soloselbstständigen finanzieren.“ Nach der aktuellen Regelung müssen zu viel erhaltene Soforthilfen wieder an den Staat zurückbezahlt werden. Der Bund unterstützt kleine Unternehmen und Soloselbstständige mit insgesamt 50 Milliarden Euro Soforthilfen, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Sie erhalten auf Antrag einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bekommen bis zu 9.000 Euro ausgezahlt, solche mit bis zu zehn Beschäftigten sogar bis zu 15.000 Euro. +++

zudem stand im Kleingedruckten auf der Wirtschaft-NRW Seite am Tag meiner Bewilligung: „Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.“ Bitte, wenn Sie schreiben, recherchieren Sie sauber.
„Das Kleingedruckte nicht gelesen?“ Was soll dass denn bitte bedeuten? In meinem Bescheid von NRW steht nichts klein gedrucktes. Und ich kann sehr gut lesen und habe alles gelesen. Es ist eine Unverschämtheit zu behaupten WIR hätten eine Schuld an der Misere. Haben Sie das Eckpunktepapier der Regierung gelesen? Alle FAQs von NRW inkl. Aller Änderungen? Den Antrag? Den Bescheid? Die Rückforderung? Anscheinend nicht! ICH SCHON!
Im Kleingedruckten? Nein, es war eindeutig der Umsatzausfall genannt worden. Habe das mit meiner Steuerberaterin geklärt und dann wurde beantragt. Wir sind ja nicht doof nur weil wir Kleinunternehmen oder Soloselbständige sind.
Von den 50 Mrd. wurden am Ende nur 13,5 Mrd. abgerufen, das sollte man vielleicht dazu erwähnen.
Im Nachgang entpuppt sich die Soforthilfe als Mogelpackung, da sie nur einen kleinen Teil der Verluste abdeckt, wenn sie nach aktuellen Vorgaben abgerechnet wird.
Von der Überbrückungshilfe wollen wir gar nicht erst reden, die ist noch schlechter durchdacht als die Soforhilfe.
Leider wird im Text etwas falsch dargestellt.
„Zehntausende Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler hatten in den vergangenen Monaten Corona-Soforthilfen erhalten. Doch viele haben offenbar das Kleingedruckte nicht gelesen. Denn mit den Zuschüssen dürfen weder Umsatzausfälle noch private Lebensführungskosten bezahlt werden.“
So wie ich haben auch viele andere eine Bewilligung erhalten, in der ausdrücklich der Umsatzausfall als Bemessungsgrundlage der Rückzahlung aufgeführt wurde. War noch nicht einmal kleingedruckt:
„Sollten Sie (…) feststellen, dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall (…) sind die zuviel gezahlten Mittel (..) zurückzuzahlen.“
Bei Interesse kann ich Ihnen eine Kopie zukommen lassen.