75 Jahre Grundgesetz: CDU in Stadt und Landkreis begegnen Jahrestag mit Feierlichkeit

Gerhard Möller: „Eine freiheitlich demokratische Grundordnung kann nur dann leben, wenn Menschen für sie einstehen“

Die CDU in der Stadt und des Landkreis Fulda sowie der hiesige Kreisverband der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) haben anlässlich des 75. Jahrestages des deutschen Grundgesetztes in dieser Woche heute auf dem Fuldaer Universitätsplatz an den Entstehungskontext der deutschen Verfassung erinnert und an die freiheitlich demokratischen Werte wie Frieden, Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung erinnert. CDU-Kreisverbandsvorsitzender Frederik Schmitt: „Das Grundgesetz durchwebt unser öffentliches Leben; Es ist die Grundlage für unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit. In einer Zeit voller Wohlstand und Bequemlichkeit neigen wir oft dazu, zu vergessen, was uns unser Grundgesetzt beschwert hat und welche Privilegien damit verbunden sind.“

Fuldas ehemaliger und langjähriger Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU), der kürzlich vor dem Fuldaer Kreistag anlässlich des 75. Jahrestages des Grundgesetzes in diesem Tagen einige Grundgedanken darlegte, erinnerte am heutigen Samstag im Beisein der ersten Bürgerin der Stadt, der Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann (CDU), dem hiesigen Wahlkreisabgeordneten Michael Brand MdB (CDU), den Landtagsabgeordneten Stefanie Klee (Wahlkreis 11 – Hersfeld), Sebastian Müller (Wahlkreis 15) und Thomas Hering (Wahlkreis 14) – alle CDU- dem Kreistagsvorsitzenden Helmut Herchenhan (CDU), dem Landrat des Landkreises Fulda, Bernd Woide (CDU) und vielen anderen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern aus Stadt und Landkreis noch einmal an den Entstehungskontext unseres Grundgesetzes und den darin mühseligen verankerten Artikel 3 Absatz 2.

Oberbürgermeister und Kreistagsmitglied a.D., Gerhard Möller: „Der Geburtstag unserer Verfassung ist etwas, das in der Tat Anlass dafür gibt, die Frage aufzuwerfen, unter welchen Bedingungen diese Verfassung eigentlich für unser Land geschaffen wurde, die sich bewährt hat. Wo wollen wir mit den Regelungen hin, und wo haben wir die Situation, wo vielleicht das eine oder andere auch verändert werden muss? Wenn wir 75 Jahre deutsches Grundgesetzt feiern, dann führt uns der Weg zurück ins Jahr 1948/49. Wir als Nachgeborene können uns das heute gar nicht mehr vorstellen, was das damals überhaupt für eine Situation gewesen ist: Ein verlorener Krieg, eine Niederlage zugleich aber auch als Befreiung vom Nazi-Regime, ein Völkermord mit 6 Mio. Juden – das Land zerstört. In dieser Phase sollte es darum gehen, wie es nun weitergeht.

Es ist ein Glück, dass wir uns an einer föderalen Geschichte bedienen können mit den vollkommen unterschiedlichen Bundesländern – Bayern, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen – und vielen anderen. Das waren jene, die sich erst 1946 gründeten. Ausgehen von dieser Gründungsphase hat man sich zusammengesetzt und beschlossen, dass jedes Land für ein Verfassungskonvent Abgeordnete entsendet – das waren Professoren, Politiker und Verwaltungsleute. Im Jahre 1948 nur innerhalb von 13 Tagen hat dieser Verfassungskonvent ein Verfassungsentwurf entwickelt, der sehr kontrovers diskutiert wurde und die Grundlage dafür war, dass einige Zeit danach der Parlamentarische Rat zusammentrat. Man hatte noch gar kein richtiges Parlamentsgebäude; das Museum Koenig und die Pädagogische Akademie waren die Heimstätte dafür. Und dann ist es tatsächlich möglich geworden, dass 61 Abgeordnete und vier Frauen das Grundgesetz in seiner Verfassung, so, wie wir es heute kennen, in 146 Artikeln nicht nur manifestiert, sondern sich auch zusammengerauft haben.

Seinerzeit waren alle wesentlichen politischen Parteien beteiligt. Wir können es uns heute gar nicht mehr vorstellen, dass es nur vier Frauen – Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel – waren, die es durchgesetzt haben, einen Satz, über den wir heute gar nicht streiten müssen, sondern um dessen Umsetzung es heute immer noch geht: ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt.‘ im Grundgesetz zu verankern. Mit dieser Formulierung des Artikel 3 Absatz 2 hat das Grundgesetz 1949 neue Maßstäbe gesetzt. Und so haben wir es geschafft, dass das Grundgesetz, welches am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen wurde, durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen wurde. Auf Grundlage dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

Es waren die ersten Artikel, die deutlich machen, dass aus der Vergangenheit Lehren gezogen wurden. Die Grundrechte, die Menschenrechte und die Bürgerrechte. Die, die wir alle heute als selbstverständlich erachten, die allgemeine Handlungsfreiheit, der Gleichbehandlungsgrundsatz, die Glaubensfreiheit, vor allem die Meinungsfreiheit zur Versammlungsfreiheit – all das ist uns so selbstverständlich geworden, dass wir überhaupt nicht mehr darüber nachdenken müssen, dass das alles einmal hart erstritten und erkämpft werden musste. Gleichzeitig ist uns bei bestimmten unterschiedlichen Konfliktlagen auch bewusst, dass es auch um Grenzen geht. Bis heute sind die Nachläufer in der Gegenwart sichtbar. Beispielsweise in der Corona-Pandemie ging es darum, die Handlungsfreiheit einzugrenzen, die Versammlungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit einzugrenzen. Vieles andere, was seinerzeit und diesbezüglich diskutiert wurde und bis heute heikel diskutiert wird, war nicht mehr selbstverständlich. Und so könnten wir viele andere Bereiche aufzählen, wo wir immer wieder neu erfahren, die Grundrechte wahrzunehmen, was bedeutet, manches auch aushalten zu müssen. Die Meinungsfreiheit, die zu Recht hochgehalten wird, ist kein Leitfaden, mit dem wir sozusagen nur bestimmte Meinungen akzeptieren können.

Vieles aushalten zu können und Grenzen auszuloten – das ist Aufgabe der Geschichte. Dass man sich gegen Verwaltungsakte währen kann, dass man staatliches Handeln anfechten kann – und zwar nicht nur als Organisation, sondern auch als Bürger mit einer Verfassungsbeschwerde, ist etwas Besonderes, was in diesem Grundgesetz eine ganz wichtige Funktion hat und gleichzeitig wird auch immer wieder deutlich, dass die Selbstverständlichkeit, mit der wir davon ausgehen, dass unser Eigentum geschützt ist, dass das Eigentum natürlich sozialpflichtig ist, dass wir uns in vielerlei Hinsicht zusammenschließen können, dass es die Möglichkeiten gibt, der gewerkschaftlichen Betätigungen über die Vereinigungsfreiheit, dass man einen Sozialstaat im Grundgesetzt als Ziel formuliert, aber nicht in einzelnen Paragraphen, in einzelnen Artikeln ausformuliert hat, dass hat die freiheitliche Entwicklung möglich gemacht und auch eine Soziale Marktwirtschaft, von der wir alle bis zum heutigen Tage – nicht nur überzeugt sind, sondern auch profitieren.“

Bezugnehmend dem Europatag, der alljährlich am 9. Mai für Frieden und Einheit in Europa begangen wird, und der Wahl für das 10. Europäische Parlament am 9. Juni sagte der Oberbürgermeister der Stadt Fulda a.D. und Vorgänger des in Fulda amtierenden Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld: „Der Europatag und die Europawahl in der zeitlich dichten Folge zu diesem Jubiläum sind eine gute Möglichkeit, uns daran zu erinnern, dass wir nur dann in eine glückliche Zukunft blicken können, wenn wir diesen europäischen Auftrag auch ernst nehmen. Wenn wir wissen, dass wir in vielfältiger Weise von Europa abhängig sind, so sehr wir manchmal über europäische Bürokratie zu Recht schimpfen. Man muss aber hinter die Kulissen schauen und sehen, welch ein Glück und Verdienst es war und ist, dass Deutschland, die deutsche Einheit sich so entwickeln konnte im Einvernehmen mit den europäischen Nachbarn und mit denen, wo wir als Verbund für Demokratien auch über unsere Verfassung dafür ein Signal setzen können. Wenn hier und da autokratische Systeme auf dem Vormarsch sind, dann ist das kein Zukunftsmodell, dann ist das eine Abirrung, wo Freiheit am Ende auf der Strecke bleibt. Und diese freiheitlich demokratische Grundordnung, die kann nicht allein davon leben, dass es tote Buchstaben sind, die man juristisch elegant ausdeutet, sondern sie kann nur leben, wenn die Menschen dafür einstehen und wenn sie sich bewusst werden – und bei einem Geburtstag ist das immer wieder der Fall – wir sind dankbar bezogen auf das, was unsere Verfassungsväter und -mütter uns hinterlassen haben.

Begleitet wurde der Festakt von einer großen Ausstellung zum deutschen Grundgesetz. Ein Selfie-Stand mit einem großen Grundgesetz in den Farben Schwarz, Rot, Gold lud die Besucherinnen und Besucher ein, den heutigen Festakt digital festzuhalten, um ihn via Social Media zu verbreiten wie zu teilen. +++ jessica auth

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