Debatte über neue Corona-Regeln für ungeimpfte Erwachsene

Patientenschützer: 2G-Quote bei Klinik- und Heim-Personal angeben

Ungeimpften Menschen drohen härtere Corona-Regeln. „Wenn es auf die Intensivstationen durchschlägt, muss man handeln. Es wäre falsch, dann alle in Mithaftung zu nehmen, auch die Geimpften – deshalb wird es für Ungeimpfte andere Regeln geben als für Geimpfte“, sagte Baden-Württembergs CDU-Landeschef Thomas Strobl der „Bild am Sonntag“. Das grün-geführte Sozialministerium in Baden-Württemberg hatte eine Kontaktbeschränkung für ungeimpfte Erwachsene und ein Besuchsverbot von Restaurants und Konzerten vorgeschlagen.

Unterstützung kommt auch aus Bayern. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der „BamS“ dazu: „Natürlich müssen wir jetzt schon über künftige Maßnahmen nachdenken wie etwa Kontaktbeschränkungen, die dann in Kraft treten müssen, um das Gesundheitssystem zu schützen. Klar ist aber, dass Geimpfte und Genesene ihre Freiheitsrechte zurückerhalten müssen.“ SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält den Vorstoß aus Baden-Württemberg für überzogen: „Klar ist: Wir müssen Maßnahmen ergreifen für Ungeimpfte.“ Er bevorzuge aber das Hamburger Modell. „Der Vorschlag aus Baden-Württemberg ist schärfer, weil er auch in das Privatleben eingreift. Das sollten wir erst machen, wenn die Hamburger Variante nicht ausreicht.“ Bei der Hamburger 2-G-Regel können seit Samstag Restaurants oder Kinos freiwillig nur Geimpfte und Genesene einlassen. Kritik kommt von der FDP. Partei-Vize Wolfgang Kubicki sagte der „Bild am Sonntag“ dazu: „Es gibt mit Sicherheit mildere Mittel als die jetzt angedrohte Maßnahme der pauschalen Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte, wie zum Beispiel Tests.“ Wende der Staat die milderen Mittel nicht an, handele er verfassungswidrig.

Patientenschützer: 2G-Quote bei Klinik- und Heim-Personal angeben

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, will eine Verpflichtung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Quote der Geimpften und Genesenen beim Personal zu veröffentlichen. „Kranke und Pflegebedürftige brauchen Transparenz, um das Infektionsrisiko einschätzen zu können“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das sei umso wichtiger, da nach wie vor eine bundesweit geltende tägliche Testpflicht für das medizinisch-pflegerische Personal fehle. Brysch argumentierte, in immer mehr Bundesländern werde eine 2G-Regel etwa in Kneipen und Hotels angewandt. Zutritt hätten somit nur Geimpfte und Genesene. „Doch Pflegebedürftige und Patienten wissen nicht mal, wie hoch die 2G-Quote der Beschäftigten im Pflegeheim oder in der Klinik ist“, kritisierte er. Durch die nicht existierende Testpflicht für das Personal gelte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nicht einmal 3G, beklagte er. „Deshalb muss der Bund im Infektionsschutzgesetz eine Berichtspflicht über den 2G-Status von Alten- und Krankenpflegekräften festschreiben“, forderte Brysch. Das „2G-Statusradar“ müsse dann tagesaktuell auf den Internetseiten der Dienste und Häuser veröffentlicht werden, so der Patientenschützer. +++

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