1,9 Millionen Jobs mit Mindestlohn im April 2015

Im Durchschnitt werden 36,3 Wochenstunden bezahlt

Mindestlohn

Wiesbaden. Im April 2015, vier Monate nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, sind in Deutschland 1,9 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach ersten Ergebnissen der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführten Verdiensterhebung 2015 am Mittwoch mitteilte, hatten 1,0 Millionen Jobs einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro (ohne Auszubildende, Praktikanten und Personen jünger als 18 Jahre).

Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren es noch 4,0 Millionen gewesen. Auf Ostdeutschland entfiel mit 0,5 Millionen gut ein Viertel der Jobs mit Mindestlohn. Das entsprach elf Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland. In Westdeutschland betraf es mit 1,4 Millionen vier Prozent aller Jobs. Mehr als die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn waren geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (1,1 Millionen). In Teilzeit wurden 0,5 Millionen Jobs ausgeübt, in Vollzeit 0,3 Millionen. Frauen erbrachten 61 Prozent (1,2 Millionen) der Jobs mit Mindestlohn, Männer 39 Prozent (0,7 Millionen). Im Durchschnitt wurden in Jobs mit Mindestlohn weniger Arbeitsstunden bezahlt als in Jobs unterhalb des Mindestlohns, teilten die Statistiker weiter mit.

Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn wurden im April 2015 im Durchschnitt 36,3 Wochenstunden bezahlt. Das sind rund neun Prozent weniger Stunden als bei Vollzeitbeschäftigten unterhalb des Mindestlohnniveaus im April 2014 (40,1 Stunden). Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn verdienten im April 2015 im Durchschnitt monatlich rund 1340 Euro brutto: Vier Prozent mehr als Vollzeitbeschäftigte unterhalb des Mindestlohnniveaus ein Jahr zuvor. Die 1,0 Millionen Jobs mit einem Stundenlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind zu einem Teil gesetzlich vom Mindestlohn ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Langzeitarbeitslose, bestimmte Personen unter 18 Jahren, Zeitungszusteller oder Beschäftigte unter bestimmten Tarifverträgen. +++ fuldainfo