Zahl der Behandlungsfehler leicht gesunken

Brauksiepe will Opfer von Behandlungsfehlern juristisch stärken

Im Operationssaal

Berlin. In Deutschlands Krankenhäusern und Arztpraxen sind im Jahr 2017 etwas weniger ärztliche Fehler als im Vorjahr festgestellt worden, bei denen Patienten zu Schaden gekommen sind. Bei 13.519 Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern bestätigten die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) jeden vierten Verdacht, wie aus der MDK-Begutachtungsstatistik hervorgeht, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.

In jedem fünften Fall (19,9 Prozent) stellten die MDK-Fachärzte fest, dass die Schädigung des Patienten durch den Fehler verursacht wurde. Nach 3.564 bestätigten Fällen im Jahr 2016 waren es 2017 genau 3.337 Behandlungsfehler. „Unsere Bilanz fällt ernüchternd aus: Wir sehen immer wieder die gleichen Fehler und zwar auch solche, die nie passieren dürften, weil sie gut zu vermeiden wären“, sagte Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Als Beispiele nannte er im Körper vergessenen Tupfer sowie Verwechslungen von Patienten und falsche Eingriffe. „Nach wissenschaftlichen Schätzungen ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen“, fügte er hinzu.

Brauksiepe will Opfer von Behandlungsfehlern juristisch stärken

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ralf Brauksiepe (CDU), will die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler juristisch stärken. „Ich wünsche mir, dass den Patienten mehr Glauben geschenkt wird“, sagte der CDU-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bislang sei nachzuweisen, dass ein medizinischer Fehler mit Sicherheit die Ursache für gesundheitliche Schäden sei. „Wenn ein Fall geprüft wird, sollte jedoch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen, um Haftungsansprüche zu begründen“, so Brauksiepe. Der Forderung nach einer zentralen Erfassung von Behandlungsfehlern will sich der Unionspolitiker hingegen nicht anschließen. „In diesem Zusammenhang muss man ganz klar Kosten und Nutzen abwägen. Da geht es auch um Bürokratieaufwand und Datenschutz. Ich glaube nicht, dass der Wunsch nach mehr Repräsentativität der Daten den Aufwand rechtfertigt.“ Schon die bestehende Erfassung zeige, dass die Zahl der Behandlungsfehler zu hoch sei. Für diese Erkenntnis brauche es keine weitere zentrale Erfassung. +++