Wetteraukreis: Niedrigwasser in Gewässern belastet Flora und Fauna

Friedberg. Die derzeitige Wettersituation mit der ungewöhnlich geringen Niederschlagshäufigkeit und Niederschlagsmenge führt auch in den Fließgewässern des Wetteraukreises zu „Stresssituationen“ für Flora und Fauna dieser wertvollen Lebensräume. Obwohl es örtlich immer wieder mal zu kurzen Niederschlagsereignissen kommt, ist ergiebiger Regen seit Wochen Mangelware. Die Wasserführung in den oberirdischen Gewässern des Wetteraukreises ist aus diesem Grund bereits stark zurückgegangen. Stellenweise beginnen Gewässer so-gar schon gänzlich trocken zu fallen.

Aufgrund der aktuellen Abflusssituation in nahezu allen Fließgewässern muss deshalb davon ausgegangen werden, dass jegliche zusätzliche Belastung insbesondere durch Wasserentnahmen sowohl im Einzelfall als auch in der Summenwirkung zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung des Ökosystems „Fließgewässer“ führen kann. n„Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen im Rahmen des so genannten Gemein- und Anliegergebrauchs aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen oder auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken“, richtet sich Landrat Joachim Arnold an die Bevölkerung des Wetteraukreises.

Die geltenden Wassergesetze räumen den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des so genannten Gemein- und Anliegergebrauchs zwar umfangreiche erlaubnisfreie Nutzungsmöglichkeiten an Gewässern ein, doch sind diese Rechte unter die Vorbehalte gestellt, dass keine wesentliche Verminderung der Wasserführung oder Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten ist. Eine wesentliche Entschärfung der Niedrigwasserlage ist bislang nicht in Sicht, denn die zu erwartenden Niederschläge werden eher lokal und nur kurzzeitig für Entspannung sorgen. Ein Großteil wird derzeit ohnehin von der Vegetation regelrecht aufgesogen und kommt gar nicht in den Gewässern an.

Sollte sich die Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des Wetteraukreises durch die Trockenheit weiter verschärfen, müsste nach Ansicht der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz gegebenenfalls eine förmliche Einschränkung oder Untersagung von Gewässerbenutzungen – insbesondere von Wasserentnahmen – erfolgen. +++ fuldainfo

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