Die Staatsanwaltschaft München I hat im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal eine weitere Anklage gegen zwei Verdächtige erhoben. Den Angeschuldigten werde gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen betreffend die Kapitalertragsteuer in den Jahren 2009 und 2010 mittels sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäften vorgeworfen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Ihnen werde zur Last gelegt, im Zeitraum 2009 und 2010 zu Gunsten einer Firmen-Gruppe unter Einbindung von Leerverkäufern durch Cum-Ex-Geschäfte unrechtmäßigerweise mittels zweier Depotbanken die Erstattung von Kapitalertragsteuern erlangt zu haben, ohne dass diese zuvor abgeführt wurden. Hierdurch seien Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 343 Millionen Euro verkürzt worden und für den Fiskus sei ein entsprechender Schaden entstanden. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss im nächsten Schritt die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I entscheiden. +++