Ab sofort ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Bächen und Seen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge verboten beziehungsweise nur noch stark eingegrenzt möglich. Das hat der Landkreis als zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) per Allgemeinverfügung angeordnet. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, teilt der Kreis mit.
Das Verbot gilt nicht für all jene, die eine „wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme“ haben oder ihre Tiere mit Wasser versorgen. „Sollten sich die Pegelstände in den Gewässern weiter verschlechtern, schließen wir jedoch nicht aus, möglicherweise auch diese Erlaubnisse einzuschränken“, erläutert Gerd Myketin, Leiter der Unteren Wasserbehörde.
Der Landkreis weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots überwacht werde. Wer gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, für den kann es teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für den Landkreis Fulda wird es am Wochenende sicher auch noch ein Verbot geben. +++ pm