Verfassungsschützer warnt vor Geheimnisverrat durch Mandatsträger

Überprüfungen hält Kramer demnach für Abgeordnete angezeigt

Angesichts der Sorge vor möglicher russischer Spionage durch Abgeordnete der AfD spricht sich der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer für Vorkehrungen zum Schutz geheimer Informationen im Bundestag und in den Landesparlamenten aus.

„Erwägenswert wäre zum Beispiel, die Maßnahme zu prüfen, solche Mandatsträger, die in besonders sensiblen Bereichen tätig werden wollen, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen“, sagte Kramer der Zeitung. „Das muss gesetzlich geregelt werden und ist meiner Ansicht nach mehr als angemessen aufgrund der schützenswerten Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland.“

Eine solche Überprüfung hält Kramer demnach für Abgeordnete angezeigt, die dem für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste des Bundes zuständigen Gremium, dem Verteidigungsausschuss oder der sogenannten G-10 Kommission angehören. Die Kommission muss zum Beispiel die Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste bewilligen.

Aktueller Hintergrund ist unter anderem die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert rechtsextreme Bestrebung. Mehrere Politiker anderer Parteien hatten Bedenken gegen die Mitgliedschaft des JA-Vorsitzenden Hannes Gnauck im Verteidigungsausschuss geäußert. Kramer erklärte mit Blick auf ein mögliches Spionagerisiko: „Die Beziehungen und Kontakte von einzelnen AfD-Mitgliedern, auch Mandatsträgern, nach Russland sind hinlänglich öffentlich bekannt.“ Ebenso, dass Narrative der russischen Regierung eins zu eins in Deutschland übernommen und verbreitet würden. +++

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