Das Bundessozialgericht lässt in einem Musterstreitverfahren um die Erwerbsminderungsrente (BSG Az.: B 13 R 100/20 B) eine Revision zu. „1,8 Millionen Rentner dürfen auf höhere Renten hoffen, wenn die Stichtagsregelung fallen sollte“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der „Rheinischen Post“. Früher hatte die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet, indem sie unterstellte, dass der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weiterarbeitet. Seit 2019 unterstellt sie, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig ist, also maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Ungerechtigkeit aus Sicht des VdK: Nur wer nach dem Stichtag die Leistung beantragt hat, profitiert von höheren Zurechnungszeiten. „Die Erwerbsminderungsrentner sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen. Wir hoffen auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne unseres Klägers“, sagte Adolf Bauer, Chef des SoVD, der die Klage ebenfalls begleitet. „Das Bundessozialgericht kann einen Fehler der Bundesregierung korrigieren.“ +++
Würde mich sehr über diese überfällige Korrektur freuen!! Wenn bedenkt, wie schwer es ist eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Für Krankheit sollte mann nicht zusätzlich bestraft werden.