Urteil: Klimaschutzpolitik der Ampel rechtswidrig

Union sieht sich durch Klimaschutz-Urteil bestätigt

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verstößt die derzeitige Klimaschutzpolitik der Bundesregierung gegen geltendes Recht. Das Gericht gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND statt. Die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, ein Sofortprogramm nach dem geltenden Klimaschutzgesetz zu beschließen, welches die Einhaltung der festgelegten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Die Bundesregierung hatte zuletzt bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die keine Sofortprogramme in einzelnen Sektoren mehr nötig machen würde – die Reform wurde aber noch nicht im Bundestag beschlossen. Das Gericht stellte jetzt fest, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm verpflichtet ist. Das zuletzt beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfülle nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm, so das Gericht.

Grüne fordern von Wissing Klimaschutz-Sofortprogramm

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Klimaschutzpolitik der Bundesregierung drängen die Grünen Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zur Erarbeitung eines Sofortprogramms. Er habe im Verkehrsministerium „unmittelbaren Gesprächsbedarf angemeldet“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, am Donnerstag. „Verkehrsminister Wissing muss jetzt für die Jahre 2021 und 2022 Sofortprogramme vorlegen, die ausreichend kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten.“ Dann könne die Bundesregierung diese beschließen. Die Grünen seien bereit, an der Erarbeitung der Sofortprogramme mitzuwirken, so Gelbhaar weiter. „Unmittelbar wirkende Maßnahmen gibt es etwa beim Ordnungsrecht oder beim Ab- und Umbau der Subventionen, die dem Klima schaden.“ Das Gericht hatte am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben. Die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, ein Sofortprogramm nach  dem geltenden Klimaschutzgesetz zu beschließen, welches die Einhaltung der festgelegten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Die Bundesregierung hatte zuletzt bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die keine Sofortprogramme in einzelnen Sektoren mehr nötig machen würde – die Reform wurde aber noch nicht im Bundestag beschlossen. Das Gericht stellte am Donnerstag fest, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm verpflichtet ist. Das zuletzt beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfülle nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm, so das Oberverwaltungsgericht.

Union sieht sich durch Klimaschutz-Urteil bestätigt

Nach dem Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg fühlt sich die Union in ihrer Kritik an der Ampel bestätigt. „Die Bundesregierung nimmt das Klimaschutzgesetz nicht ernst“, sagte der klimapolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU), der „Rheinischen Post“. Dies kritisiere die Union seit Monaten. Die bereits vorgelegten Sofortprogramme seien zudem schon vom Expertenrat „in der Luft zerrissen“ worden. „Die Lösung der Ampel soll jetzt sein, das Klimaschutzgesetz aufzuweichen. Gerade in der Woche, in der in Dubai die Weltklimakonferenz beginnt, ist das ein fatales Signal“, kritisierte der CDU-Politiker. Nun brauche es eine grundlegende Neuausrichtung der Klimapolitik der Bundesregierung.

Frei sieht Urteil zum Klimaschutz als „schallende Ohrfeige“ für Ampel

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei(CDU), hat die Bundesregierung nach dem Klima-Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) scharf kritisiert. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den selbst ernannten Klimakanzler in seiner sogenannten Fortschrittskoalition“, sagte Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dass ausgerechnet diese Bundesregierung mit einem eigenen Wirtschafts- und Klimaschutzministerium zu einer grundlegenden Neuausrichtung ihrer Klimapolitik aufgefordert werde, komme einer Bankrotterklärung gleich. „Neben ihrer Haushalts- und Migrationspolitik ist die Ampel nun auch mit ihren Tricks bei der Klimapolitik gescheitert“, befand Frei. Das Gericht hatte am Donnerstag die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab dabei Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umwelt  verbands BUND statt. Es geht um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Eine Revision wurde zugelassen und hätte aufschiebende Wirkung.

Umwelthilfe setzt nach Klima-Urteil zum Verkehrssektor auf Tempolimit

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die Bundesregierung gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr vorlegen muss, als Notfallmaßnahme ein sofortiges Tempolimit. „Die Bundesregierung muss angesichts der heute startenden Weltklimakonferenz ein Zeichen für einen Neustart im Klimaschutz setzen und als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Damit lassen sich jährlich über 11 Millionen Tonnen CO2 und damit ein Drittel des Fehlbetrages im Verkehrssektor einsparen.“ Zudem plädierte Resch für die Abschaffung von klimaschädlichen Subventionen im Verkehr. Diese würden die Gesellschaft jedes Jahr über 30 Milliarden Euro kosten. „Allein mit der Abschaffung des Dienstwagenprivilegs spart die Ampel-Koalition auf eine  n Schlag bis zu 6 Millionen Tonnen CO2 und viele Milliarden Euro.“ Die Umwelthilfe und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland hatten erfolgreich dagegen geklagt, dass die Bundesregierung ihrer gesetzlich festgeschriebenen Pflicht, bei Überschreiten von Sektorzielen Sofortprogramme zu beschließen, nicht nachgekommen ist. Drei Mal habe der Gebäudesektor die Klimaziele verfehlt, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Jetzt schiebt das Gericht dieser politischen Fehlleistung einen Riegel vor und zwingt die Bundesregierung ein echtes Sofortprogramm vorzulegen nach dem ‚Nutella-Prinzip‘: was drauf steht muss auch drin sein“, so Metz. „Dazu gehören Maßnahmen wie die Sanierung der schlechtesten Gebäude zuerst, eine Sanierungsoffensive für Kitas und Schulen und der klimazielkompatible Neubau.“ +++

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