Umweltministerium will Rücknahmepflicht für Elektrogeräte

Berlin. Am kommenden Mittwoch wird das Bundeskabinett ein Gesetz des Umweltministeriums beschließen, wonach große Elektrofachhändler künftig verpflichtet werden, alte Elektrogeräte von Verbrauchern zurückzunehmen. Das erfuhr die „Rheinische Post“ aus Kreisen des Ministeriums. Demnach regelt das Elektronikgerätegesetz, dessen Entwurf der Zeitung vorliegt, dass Handelsniederlassungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern alle Elektrokleingeräte ohne einen Kaufbeleg entgegennehmen müssen.

Bei Geräten, die an mindestens einer Kante mehr als 25 Zentimeter lang sind, ist der Händler dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Kunde ein gleichwertiges Neugerät kauft. Die Bestimmungen gelten auch für Online-Händler. Verbrauchern soll es so erleichtert werden, Altgeräte nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch beim nahegelegenen Händler abzugeben.

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verfolgt damit das Ziel, dass künftig weniger alte oder defekte Elektrogeräte im Restmüll entsorgt werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen. Die zweite Lesung im Bundesrat wird voraussichtlich im September erfolgen, heißt es in einem Papier des Ministeriums. +++ fuldainfo

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