Techniker Krankenkasse registriert in Hessen fast 350 Behandlungsfehler

Frankfurt am Main. 347 hessische Versicherte haben im vergangenen Jahr bei der Techniker Krankenkasse (TK) einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Bundesweit hat die TK 3.929 vermutete Behandlungsfehler ihrer Versicherten registriert. Mehr als die Hälfte der Vorwürfe bezieht sich auf Fehler bei Operationen oder es wurde eine falsche Diagnose gestellt. Die Verdachtsfälle betrafen am häufigsten Chirurgen in der Allgemeinchirurgie (669 Fälle), Zahnärzte (469) sowie orthopädisch tätige Chirurgen (401).

Die TK vermutet zusätzlich zu den gemeldeten Fällen eine hohe Dunkelziffer. „Viele Patienten sind, weil ihnen medizinisches Fachwissen fehlt, schlichtweg nicht in der Lage, einen Behandlungsfehler zu erkennen. Oder sie bringen nicht die Kraft und Geduld auf, ihrem Verdacht entschieden nachzugehen“, erläutert Christian Soltau, Experte für Medizinrecht bei der TK. Die Klärung von Behandlungsfehler-Vorwürfen ist ein in der Regel zeitaufwendiges, komplexes und oft auch schwieriges Verfahren. Alleine von der Anforderung aller notwendigen medizinischen Unterlagen bis zum Erstellen eines erforderlichen Gutachtens können mehrere Monate verstreichen. Die TK geht daher davon aus, dass die tatsächlich gemeldeten Zahlen lediglich die Spitze des Eisbergs darstellen.

„Es ist eine Verpflichtung und Herausforderung für alle Beteiligten, die im Gesundheitswesen arbeiten, Behandlungsfehler zu vermeiden. Jeder einzelne Fehler ist einer zu viel“, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Da die moderne Medizin immer komplexer und leistungsfähiger wird, besteht jedoch das Risiko immer neuer Fehlerquellen. Umso wichtiger ist es aus Sicht der TK, die Sicherheitskultur im Gesundheitswesen weiter auszubauen. „Vielfach steht bei Fehlern immer noch die Frage im Mittelpunkt, wer einen Fehler gemacht hat. Viel wichtiger ist aber die Frage, was den Fehler verursacht hat und wie er zukünftig vermieden werden kann. Werden die richtigen Konsequenzen aus Fehlern gezogen, können Patienten besser und sicherer versorgt werden“, so Dr. Voß.

Zusätzlich zu den Betroffenen, die einen Behandlungsfehler vermuten, betreut die TK zurzeit bundesweit rund 1.500 Versicherte, die Probleme mit einem Implantat wie etwa einem Herzschrittmacher oder Brustimplantat gemeldet haben. Aus Sicht der TK wäre schon viel gewonnen, wenn es ergänzend zum bereits bestehenden Endoprothesenregister für künstliche Knie- und Hüftgelenke ein umfassendes Qualitätsregister für alle Medizinprodukte gäbe, das eine frühzeitige Qualitätskontrolle von Implantaten erlaubt. „Die Patienten würden dadurch besser geschützt und Komplikationen oder letztendlich auch Behandlungsfehler könnten sich deutlich reduzieren lassen“, so Dr. Voß. Bislang gelten für sogenannte Hochrisikoprodukte wie beispielsweise Herzschrittmacher, Herzkatheter, Stents zur Aufdehnung der Herzkranzgefäße oder Brustimplantate lediglich wenig strenge Prüf- und Zulassungsverfahren.

Die TK empfiehlt Versicherten, die einen Behandlungsfehler oder Medizinproduktschaden vermuten, hierüber zunächst mit ihrem behandelnden Arzt zu sprechen. Über die weitere Vorgehensweise können sich die Betroffenen dann von ihrer Krankenkasse beraten lassen: Bei Medizinproduktschäden prüft eine Anwaltskanzlei im Auftrag der TK die Vorwürfe der Versicherten und erstellt das medizinische Gutachten, das Versicherte bei einem eventuellen Gerichtsverfahren nutzen können. Versicherten, die einen Behandlungsfehler vermuten, vermittelt die TK ein kostenfreies medizinisches Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die TK-Experten sind bei Fragen zu Behandlungsfehlern oder Medizinprodukteschäden unter der Telefonnummer 0385 – 77885970 oder per E-Mail unter behandlungsfehler@tk.de erreichbar. +++ fuldainfo

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