Studie: Renten-Ungleichheiten betreffen nicht nur den Osten

Es gibt von Region zu Region Ungerechtigkeiten

Köln. Die Unterschiede zwischen Ost und West sind laut einer Studie 26 Jahre nach der deutschen Einheit nicht mehr für eine Rentenangleichung ausschlaggebend. Vielmehr gebe es laut den Ergebnissen der Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) von Region zu Region Ungerechtigkeiten, auch im Westen selbst, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. So erreicht etwa Wolfsburg das bundesweit höchste durchschnittliche Bruttolohnniveau, in demselben Bundesland liegt aber auch Delmenhorst, das bundesweit unter den 402 Städten und Landkreisen den siebtniedrigsten Wert erreicht.

„Die Bedingungen, die zu dem seit 1990 gültigen Rentenrecht geführt haben, gibt es so nicht mehr. Es existiert keine klare Trennlinie zwischen West und Ost was etwa die Einkommensentwicklung oder das Risiko angeht, arbeitslos zu werden“, sagte IW-Chef Michael Hüther den Zeitungen. Auch die Kaufkraft und das Armutsrisiko unterschieden sich nicht nur zwischen Ost- und Westdeutschland. „Mit den gleichen Argumenten von damals könnte man heute auch Regionen in Westdeutschland bei der Rentenberechnung hochstufen“, betonte Hüther. „Politisch klug ist eine aufwandsneutrale Angleichung des Rentenrechts, nicht eine exklusive Rentenerhöhung für ostdeutsche Rentner.“

Der Ökonom fordert, die Rentenberechnung in Ost und West gleichzuziehen. „Es kann nicht sein, dass etwa ein Erzieher in Leipzig einen höheren Rentenanwartschaft hat als ein Erzieher in Westdeutschland.“ Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geforderten 7,5 Milliarden Euro an Steuergeldern für die Rentenangleichung hält Hüther für überzogen: „Dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nicht noch mal 7,5 Milliarden Euro in den Rententopf geben will, nachdem der Bundeszuschuss eh schon hoch ist, ist verständlich. Das würde meiner Einschätzung nach auch ein sozialdemokratischer Finanzminister nicht anders sehen.“ +++

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