Die geplante Reform der Einkommensteuer entwickelt sich vor den entscheidenden Beratungen der Koalitionsspitzen zum zentralen finanzpolitischen Streitpunkt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will nach einem Bericht des „Stern“ mit zwei unterschiedlichen Modellen in die Verhandlungen am Mittwoch im Kanzleramt gehen. Beide Konzepte sehen Entlastungen für Millionen Steuerpflichtige vor, unterscheiden sich jedoch deutlich bei Umfang und Finanzierung.
Das erste Modell umfasst Steuerentlastungen in Höhe von rund 28 Milliarden Euro. Die Finanzierung soll unter anderem durch eine höhere Erbschaftsteuer abgesichert werden. Das zweite Konzept fällt mit einem Volumen von etwa 17 Milliarden Euro deutlich kleiner aus und verzichtet auf eine Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.
Nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums würden insbesondere kleinere und mittlere Einkommen profitieren. Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro würden im ersten Modell jährlich um rund 800 bis 900 Euro entlastet. Im zweiten Modell läge die Steuerersparnis etwa halb so hoch.
Gleichzeitig sehen beide Vorschläge eine stärkere Belastung höherer Einkommen vor. Im ersten Modell müssten knapp eine Million Spitzenverdiener mehr Steuern zahlen als bisher. Im zweiten Modell würde sich diese Zahl auf rund 1,5 Millionen Steuerpflichtige erhöhen.
Der Unterschied zwischen beiden Varianten liegt vor allem in der Ausgestaltung des Steuertarifs. Im ersten Modell würde dieser insgesamt flacher verlaufen und damit niedrige sowie mittlere Einkommen stärker entlasten. Der Spitzensteuersatz würde künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 76.508 Euro greifen, allerdings auf 44 Prozent steigen. Bislang beginnt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei knapp 70.000 Euro. Der sogenannte Reichensteuersatz würde von derzeit 45 auf 49 Prozent angehoben und bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro gelten. Bislang greift dieser Steuersatz ab knapp 278.000 Euro.
Das zweite Modell orientiert sich stärker am bestehenden Tarifverlauf. Auch hier soll der Spitzensteuersatz auf 44 Prozent steigen, allerdings bereits ab einem Einkommen von 75.657 Euro einsetzen. Der Reichensteuersatz würde ebenfalls ab 200.000 Euro erhoben, allerdings mit 48 statt 49 Prozent.
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums würden mit dem ersten Modell mehr als 35 Millionen Steuerpflichtige entlastet. Ein alleinstehender Steuerzahler könnte demnach bis zu 140.000 Euro brutto im Jahr verdienen und dennoch von der Reform profitieren. Im zweiten Modell würden knapp 35 Millionen Steuerpflichtige entlastet. Die Grenze, bis zu der Singles von geringeren Steuerzahlungen profitieren würden, läge bei etwa 115.000 Euro brutto jährlich.
Über die Vorschläge wollen die Spitzen von SPD und Union am Mittwoch im Kanzleramt beraten. Eigentlich soll dabei ein umfassendes Reformpaket auf den Weg gebracht werden. Die Verhandlungen gelten jedoch als schwierig. Vor allem die Union lehnt eine Anhebung des Spitzensteuersatzes bislang ab. Nach dem Bericht des „Stern“ wurde deshalb vorsorglich auch der Donnerstag für weitere Gespräche im Kalender der Koalitionsspitzen freigehalten.
Die unterschiedlichen Modelle verdeutlichen den Zielkonflikt, vor dem die Koalition steht. Einerseits soll eine breite Mehrheit der Steuerpflichtigen spürbar entlastet werden, andererseits muss die Finanzierung gesichert werden. Wie dieser Ausgleich am Ende aussehen wird, dürfte zu den entscheidenden Fragen der anstehenden Verhandlungen gehören. +++

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