Städte lockern Energiesparmaßnahmen

Mit dem Auslaufen der Verordnung zu Energiesparmaßnahmen haben mehrere hessische Städte und Kommunen angekündigt, ihre Sparmaßnahmen zu lockern. So nimmt Kassel wie andere Städte die Beleuchtung markanter Bauwerke wieder auf. Ab Sonntag werden unter anderem der Herkules auf dem Bergpark Wilhelmshöhe, das Fridericianum und die Drahtbrücke wieder beleuchtet. Auch Fulda wird die Beleuchtung öffentlicher Gebäude (Dom, Orangerie, Stadtpfarrkirche) wieder aufnehmen. Dabei kommt am Dom eine neu installierte LED-Gobo-Technik zum Einsatz. Diese ermöglicht die konturenscharfe, flächige Beleuchtung der Gebäudefassade und vermeidet Streulicht in den Nachthimmel.

Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung schlägt dringend vor, die über die Energiesparverordnung angeordneten Sparmaßnahmen auch bezüglich der Außenbeleuchtung als wirksame Maßnahme beizubehalten, unabhängig vom Auslaufen der Verordnung. Aus diesen Energiesparmaßnahmen sind keine Nachteile entstanden. Seit September 2022 gilt die Energiesparverordnung des Bundes. Seither werden Kirchen und Baudenkmäler nur ausnahmsweise angeleuchtet, z.B. zu Kulturveranstaltungen. Die Werbe- und Schaufensterbeleuchtung ist auf 22 Uhr begrenzt. Viele Kommunen haben zudem in den letzten Monaten die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung eingeführt, ausgeweitet oder den Lichtstrom halbiert. Es zeigte sich in öffentlichen Meldungen keinerlei Zunahme von Berichten über Unfälle oder Kriminalität, die ursächlich zu dieser Maßnahme stehen sollen. Vielmehr wird sehr viel wertvolle Energie eingespart und insbesondere auch die schädliche Lichtverschmutzung reduziert. Es ist daher kein plausibler Grund erkennbar, diese wirksame und erfolgreiche Methode nicht fortzusetzen.

Die Fortführung dieser Maßnahmen ist auch angesichts der Herausforderungen durch Klima- und Biodiversitätskrise ein grundsätzliches Gebot der Stunde – unabhängig von Energiekrisen. Denn Dank des Unterlassens von Gebäudeanstrahlungen - insbesondere von Kirchen und Baudenkmälern - und auch von Parkplatz- und Werbebeleuchtung erfuhren die für nachtaktive Tiere geeigneten Lebensräume massive Verbesserungen, sodass sich Eulen, Fledermäuse und auch Falken in den vergangenen Monaten Lebensräume zurückerobern konnten. Im Frühjahr und Herbst dürften auch Zugvögel weniger irritiert worden sein. Im öffentlichen Fokus steht seit einigen Jahren insbesondere der massive Rückgang bei den Insekten. Da die Lichtverschmutzung als eine der Hauptursachen für die Insektenschädigung gilt, wurden bereits Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen mit dem Ziel, die Lichtverschmutzung einzudämmen, angepasst. So ist es in Baden-Württemberg seit 2020 im Zeitraum vom 01. April bis 30. September ganztägig verboten, Fassaden der öffentlichen Hand zu beleuchten. Einige hessische Kommunen planen nun, die Beleuchtung von Kirchen und Baudenkmälern kurz nach Sonnenuntergang wieder anzuschalten. Mit Beginn der warmen Jahreszeit liegt aber genau in diesem Zeitraum die für Insekten besonders bedeutsame Zeit mit der höchsten Flugaktivität, sodass gerade dann nächtliche Beleuchtung für die Insekten besonders schädlich ist.

Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung betont, dass die konsequente Fortführung und Umsetzung bestehender und weiterer Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung, wie sie bereits in unterschiedlichen Gesetzen, Regelungen und Empfehlungen sowie in Sternenparks formuliert werden, in Summe nicht nur ein nachhaltiger Beitrag zu Klima- und Umweltschutz ist. Sie dienen auch dem Erhalt einer dunklen, sternenübersäten Nacht, die ein essentieller Bestandteil des natürlichen und lebensnotwendigen Tag-Nacht-Lebensrhythmus aller Lebewesen ist. Insbesondere profitiert auch der Mensch von mehr Lebensqualität durch weniger Lichtverschmutzung.

Außerdem werden viele Schwimmbäder wieder beheizt. Andere Städte lassen die Beleuchtung wegen der Lichtverschmutzung aus. Dazu gehören etwa Marburg und Wiesbaden. +++


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