Berlin. Die Bundesregierung will jetzt zügig gegen Steuerbetrug im Internet vorgehen. Bereits von Januar 2019 an sollen alle Betreiber elektronischer Marktplätze wie Ebay oder Amazon verpflichtet werden, bestimmte Daten der Händler zu erfassen, die auf ihren Plattformen Geschäfte machen. Damit sollen die Finanzämter prüfen können, ob die Händler ordnungsgemäß Steuern zahlen. Außerdem sollen Betreiber von Plattformen für den Schaden haften, der entsteht, wenn ihre Händler keine Umsatzsteuer abführen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch verabschieden. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet darüber.
Konservativen Schätzungen der Bundesregierung zufolge entgeht dem deutschen Fiskus jährlich ein hoher dreistelliger Millionenbetrag, weil insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der Europäischen Union bei Internetgeschäften zu wenig oder keine Umsatzsteuer abführen. Schätzungen der Branche gehen davon aus, dass weit mehr als eine Milliarde Euro an Steuereinnahmen verloren gehen. Im Bundesfinanzministerium hieß es am Montag, das neue Gesetz solle mehr Steuergerechtigkeit schaffen, Einnahmen sichern und verhindern, dass Anbieter aus Drittländern den Wettbewerb verzerren. Vor allem Unternehmen aus Fernost hatten sich darauf verlegt, ihren Online-Handel als Steuersparmodell zu nutzen. Allein auf dem deutschen Marktplatz vom Amazon stammen mehr als 24.000 Händler aus China oder Hongkong. In der Branche geht man davon aus, dass drei Viertel dieser oft sehr kleinen Händler keine Umsatzsteuer abführen. Begünstigt wird der Steuerbetrug bisher durch günstige Umstände.
Die Anbieter nutzen die Plattform von Amazon, wo der Versandhändler auch Geschäfte für andere Händler vermittelt, und verschicken Produkte wie Lichterketten, Spielzeug oder Haushaltsgegenstände darüber an die Kunden. Die Warenanbieter brauchen daher keine eigenen Mitarbeiter oder Lager in Deutschland; Amazon bewahrt die Waren in Zentrallagern auf, verschickt sie auf Bestellung an Kunden, zieht das Geld ein und überweist es nach China. Der Kunde bekommt oft gar nicht mit, dass die Ware gar nicht von Amazon kommt. Lange Zeit kümmerte es Amazon nicht, ob der Lieferant ordnungsgemäß Umsatzsteuer abführte. Um den Betrug zu erschweren, sollen die Betreiber der Plattformen künftig Daten wie den Namen des Händlers, die vollständige Adresse, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes erfassen und den deutschen Finanzbehörden zur Verfügung stellen. Wer seinen Aufzeichnungspflichten nicht nachkommt, soll künftig für die nicht gezahlten Umsatzsteuern seiner Händler aufkommen. Außerdem können Betreiber steuerunehrliche Händler von ihren Marktplätzen ausschließen. Amazon und Ebay haben inzwischen damit begonnen, gegen unehrliche Händler vorzugehen. Ersten Anbietern wurde der Zugang zu den Marktplätzen verboten. Beide Versandhändler haben signalisiert, eng mit den deutschen Behörden kooperieren zu wollen. +++