Sprungturm-Unfall kommt vor Gericht

Verfahren zugelassen

Justiz

Gießen. Im Zusammenhang mit dem tödlichen Sturz eines Mädchens von einem Sprungturm in Schotten im Vogelsberg müssen sich nun zwei Männer vor dem Landgericht Gießen verantworten. Das Hauptverfahren gegen die beiden Betreiber eines Kletterparks sei eröffnet, so ein Gerichtssprecher. Die Männer sind angeklagt, den Tod der Zwölfjährigen im Jahr 2015 fahrlässig verursacht zu haben. Im August 2015 kam das Kind bei einem unkontrollierten Sprung von der Anlage ums Leben, nachdem sie von der Umrandung des Sprungkissens abprallte und mit dem Kopf auf einen Felsbrocken aufschlug. +++

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