SonnenGarten der LGS offen

Neuer Name ist „Garten am Sprengelsrasen“

Der erste Geländeteil der 7. Hessischen Landesgartenschau (LGS) 2023 in Fulda ist offen: Mit der Übergabe an das Grünflächenamt der Stadt Fulda ist das Areal mit dem bleibenden Namen „Garten am Sprengelsrasen“ für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Besucherinnen und Besucher des angeschlossenen „WirGarten“ offiziell freigegeben.

„Wir freuen uns sehr, dass dieses wichtige Bindeglied zwischen den Stadtteilen Fulda Galerie und Neuenberg der Bevölkerung jetzt vollumfänglich zur Verfügung steht“, betonen die beiden Geschäftsführer der LGS, Marcus Schlag und Ulrich Schmitt. Darüber hinaus sei die Aufenthaltsqualität, die während der LGS vor allem von Familien sehr geschätzt wurde, mit dem großen Spielplatz vor dem Torhaus, den vielfältigen Aufenthaltsbereichen mit Sitzgelegenheiten, Insektendorf und Spielstationen und der ab März wieder zur Verfügung stehenden Gastronomie von „antonius g:artentreff“ eine echte Bereicherung für den angeschlossenen „WirGarten“, der ganzjährig geöffnet sei.

Wie Stadtbaurat Daniel Schreiner bereits in der Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Montag mitteilte, werden die weiteren ehemaligen LGS-Geländeteile GenussGarten (Areal am Deutschen Feuerwehrmuseum), KulturGarten (Park überm Engelshaus) und der WasserGarten (Aueweiher) in den kommenden Wochen sukzessive freigegeben.

Rund um den Aueweiher hat das letzte Hochwasser für Abspülungen an Wegen geführt, die erst bei geeigneter Witterung behoben werden können. „Die anhaltenden Regenfälle behindern uns derzeit bei den Erd- und Vegetationsarbeiten doch erheblich, aber voraussichtlich im April sollen alle Bereiche wieder öffentlich zugänglich sein“, erläutert Ulrich Schmitt.

Dennoch weist die LGS-Gesellschaft auf die bestehende Schließung der verbleibenden Geländeteile hin. „Wir sind nach wie vor in allen anderen Arealen noch mit Bau- und Pflegearbeiten an Wegen und Vegetationsflächen beschäftigt“, erklärt LGS-Geschäftsführer Marcus Schlag und bittet die Bevölkerung um Verständnis, dass derzeit aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht noch kein öffentlicher Zugang gewährleistet werden kann.

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