Sexueller Missbrauch: Hauptverfahren gegen ehemaligen Schulleiter eröffnet

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen 47-jährigen ehemaligen Lehrer und Schulleiter wegen des Verdachts des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das teilte ein Pressesprecher des Landgerichts Fulda heute mit. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 1998 bis Dezember 2021 unter anderem an mehreren Orten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg 64 Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern, 35 solcher zum Nachteil von Jugendlichen sowie 15 Taten im Zusammenhang mit dem Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte begangen zu haben. Seit Januar 2022 befindet sich der Angeklagte deshalb in Untersuchungshaft, deren Fortdauer die Strafkammer angeordnet hat. Mit der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat die Kammer zugleich bestimmt, dass die Hauptverhandlung am Mittwoch, den 8. Februar 2023 um 9:30 Uhr in Saal I des Landgerichts Fulda beginnen wird. Überdies wurden weitere 37 Verhand-lungstage mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, so dass die Hauptverhandlung der-zeit bis einschließlich zum 31. Mai 2023 geplant ist. +++ pm

HINWEIS
Da die möglichen Geschädigten in dem angeklagten Tatzeitraum noch Kinder und Jugendliche waren und teilweise noch sind, kommt in Betracht, dass zu deren Schutz die Öffentlichkeit bereits bei Verlesung der Anklageschrift und in der Folge über große Teile der Hauptverhandlung einschließlich der Plädoyers ausgeschlossen werden kann (§ 171b GVG). Ein solcher Ausschluss der Öffentlichkeit würde auch die Vertreterinnen und Vertreter der Presse umfassen.