Seniorenbeirat Vogelsbergkreis tagte in der Aula der Sparkasse Oberhessen

Michael Duschka (stehend), Vorsitzender des Seniorenbeirats, gemeinsam mit Kurt Wiegel (Vierter von links), Beauftragter für Senioren und Inklusion des Vogelsbergkreises, Heidrun Bass (von links), stellvertretende Amtsleiterin des Amtes für Soziales und Ausländerrecht (ASA), Kristina Hartmann-Günther, Sachgebietsleitung und unter anderem zuständig für die Wohngeld-Stelle, Hans-Jürgen Röhr, kommunaler Behindertenbeauftragter, Sabine Welter, Teamleitung Betreuung im Sachgebiet Flüchtlingswesen, Bastian Heck, Sachgebietsleiter Soziale Dienste im ASA, und Monique Abel vom Pflegestützpunkt Vogelsbergkreis, bei der Sitzung des Seniorenbeirats Vogelsbergkreis. Foto: C. Lips

Hohe Lebenshaltungskosten, ein Krieg vor der Haustür und das Leben von Seniorinnen und Senioren im Vogelsbergkreis waren Themen der jüngsten Sitzung des Seniorenbeirats des Vogelsbergkreises. Zu Beginn ging Michael Duschka, Vorsitzender des Seniorenbeirats, kurz auf die Themen der vergangenen Sitzung ein und gab einen Überblick zur Tagesordnung. Anschließend skizzierte Kurt Wiegel, Beauftragter für Senioren und Inklusion des Vogelsbergkreises, unter anderem die Vorbereitungen für die Special Olympics World Games Berlin, einem Sportereignis für Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung. Im Vorfeld dazu beherbergt der Vogelsbergkreis gemeinsam mit Partnerinstitutionen vom 11. bis 15. Juni eine Sportler-Delegation von der Karibik-Insel Curaçao. Bei einem inklusiven Sport- und Kultur-Programm soll diese im Sommer den gesamten Vogelsberg und seine Menschen kennenlernen. Ebenso machte Wiegel auf Beratungsangebote der Kreisverwaltung, wie etwa Pflegestützpunkt oder die Fachstelle PrimA (Prävention im Alter), aufmerksam und informierte zur neu geschaffenen Stabsstelle Ehrenamt. Geleitet von Simon Päbler soll sie das Bürgerengagement unterstützen und stärken.

Es folgten kurze Berichte der Senioren-Vertreter aus den 19 Städten und Gemeinden, bei denen Informationsveranstaltungen zu Schockanrufen, Enkeltrickbetrügereien, Ausflugsfahrten und Freizeitangebote für Senioren im Vordergrund standen. Hauptthemen an diesem Nachmittag in der Aula der Sparkasse Oberhessen in Lauterbach waren allerdings das seit 1. Januar geltende Bürgergeldgesetz und damit die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das neue „Wohngeld Plus“ sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich Flüchtlingswesen. Diese wurden von Heidrun Bass, stellvertretende Amtsleiterin des Amtes für Soziales und Ausländerrecht (ASA), Kristina Hartmann-Günther, Sachgebietsleitung und unter anderem zuständig für die Wohngeld-Stelle sowie Sabine Welter, Teamleitung Betreuung im Sachgebiet Flüchtlingswesen, thematisiert. Durch das noch relativ neue Bürgergeldgesetz sind mehr Menschen antragsberechtig, als noch im vergangenen Jahr. Ein Fallbeispiel, in dem ein fiktives Ehepaar mit insgesamt knapp 1600 Euro Rente in einer 65-Quadratmeterwohnung mit Miet- und Nebenkosten in Höhe von etwa 800 Euro lebt, und der Ehemann eine einhundertprozentige Gehbehinderung hat, machte das deutlich. Denn nach der Reform hätte sich der Anspruch des Ehepaars um einen niedrigen dreistelligen Betrag erhöht. Weiter ging Bass auf Änderungen bei der Übernahme von Unterkunftskosten ein, und informierte zu angehobenen Vermögensschonbeträgen bei der Grundsicherung, die ab 1. Januar auf 10.000 Euro bei Alleinstehenden und bei 20.000 Euro bei Ehepaaren und Partnern angehoben wurden. Wenn allerdings das Wohngeld Plus die Bedürftigkeit beseitigt, müsse dieses auch beantragt werden, fügte Bass an und übergab an ihre Kollegin Hartmann-Günther, die detailliert zum Wohngeld Plus informierte.

Auch dort hätten sich durch eine geänderte Berechnungsformel und die Berücksichtigung der Heizkosten neue Rahmenbedingungen ergeben, die zu höheren Zahlungen und einem erweiterten Kreis Antragsberechtigter führten. So könnten beispielsweise Menschen, die zur Miete, im Eigenheim sowie im Pflegeheim oder besonderen Wohnformen leben, einen Miet- oder Lastenzuschuss bekommen, führte sie aus. Allerdings nur, wenn sie keine Leistungen aus den SGB II, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Höhe des Wohngelds hängt unter anderem von der Zahl der Haushaltsmitglieder und deren Bruttoeinkommen sowie der Höhe der Unterkunftskosten ab. Beispielsweise könnte nach der Neuregelung eine alleinstehende Rentnerin, die im Einfamilienhaus ohne Darlehnsbelastung lebt, einen Wohngeldanspruch haben. Gleiches könnte für ein Einverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern, vergleichsweise niedrigem Einkommen sowie einem Einfamilienhaus mit monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen, gelten. Um Menschen mit Beratungsbedarf weiterzuhelfen, hat die Wohngeldstelle, neben umfangreichen Informationen auf www.vogelsbergkreis.de, ein Beratungstelefon geschaltet. Unter 06641 977 4636 können sich Interessierte zur Beantragung des Wohngelds informieren, wie Hartmann-Günther mitteilte. Wichtig dabei: Wohngeld Plus ist ein Zuschuss, der Menschen unterstützen kann. „In vielen Fällen ist ein Anspruch möglich – wir möchten die Menschen ermutigen, diesen zu prüfen“, fügte sie an.

Abschließend berichtete Sabine Welter zum aktuellen Stand im Sachgebiet Flüchtlingswesen. Mitte Februar lebten 1648 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften und Asylwohnungen. 601 Geflüchtete davon kamen aus der Ukraine nach Deutschland. Im Ankunftszentrum in Alsfeld waren Mitte Februar 170 Menschen untergebracht. Auch bleibe abzuwarten, wie sich die Erdbeben in Teilen der Türkei und Syrien auf die Zahlen der Geflüchteten, die in den Vogelsbergkreis kommen, auswirkt. Abschließend war es am Seniorenbeiratsvorsitzenden Duschka die Mitglieder zu verabschieden und zur kommenden Sitzung einzuladen. Dort steht unter anderem der Status Quo der Palliativversorgung im Vogelsbergkreis sowie die gesundheitliche Versorgung im Mittelpunkt. Teilnehmen und dazu informieren werden Dr. Jens Mischak, Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent, sowie Dr. Sigrid Stahl von der Fachstelle Gesundheitliche Versorgung.