Zürich. Die Schweizer Finanzbehörden weisen den Vorwurf zurück, ausländische Steuersünder im Internet an den Pranger zu stellen. Die Veröffentlichung sei gesetzlich als letztes Mittel vorgeschrieben, damit Betroffene ihr rechtliches Gehör wahrnehmen könnten, sagte Thierry Li-Marchetti von der Eidgenössischen Steuerverwaltung dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Bei Amtshilfeersuchen aus dem Ausland würden „Informationsinhaber“ wie Banken und Treuhänder um Kontaktaufnahme zu den Betroffenen gebeten. „Wenn dies nicht möglich ist, dann fragen wir die ersuchende Behörde nach der Bewilligung, sie direkt im Ausland kontaktieren zu dürfen. Erst wenn dies abgelehnt oder unmöglich ist, werden die betroffenen Personen mittels Publikation im Bundesblatt informiert.“ Die Schweiz hat 2014 mit 2.791 Fällen doppelt so viele Amtshilfeersuchen aus dem Ausland erhalten wie in den beiden Vorjahren, berichtet das Magazin. +++ fuldainfo
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