Schulze verteidigt Delegationsgröße bei Weltklimakonferenz

Urteil: Klimaschutzpolitik der Ampel rechtswidrig

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) hat die Größe der deutschen Delegation beim Weltklimagipfel in Dubai gegen Kritik verteidigt. Es sei „absolut notwendig“, dass etwa 250 Regierungsmitarbeiter nach Dubai fliegen, sagte Schulze am Donnerstag den Sendern RTL und ntv. „Wir haben jetzt lange Zeit nicht mehr von Angesicht zu Angesicht verhandeln können. Wir müssen aber Ergebnisse produzieren, und das müssen dann auch Fachleute tun.“ Es gehe um „so viele einzelne Abkommen, die jetzt miteinander ausgehandelt werden“. Und da habe man als Deutschland ein Interesse daran, „dass auch unsere Interessen berücksichtigt werden“, so Schulze.

Zu Beginn der Weltklimakonferenz COP28 in Dubai herrscht unterdessen noch Uneinigkeit, ob alle Länder oder nur die reichsten Staaten der Welt in den geplanten Fonds zum Ausgleich von Klimaschäden in Entwicklungsländern einzahlen sollen. Schulze will möglichst viele Länder in die Pflicht nehmen: „Auch da bin  ich zuversichtlich, dass wir mal andere mit an Bord kriegen – nicht nur die klassischen Industrieländer, die bisher gezahlt haben“, sagte sie. Auf die Frage, ob damit auch Länder wie China und Indien gemeint seien, sagte Schulze: „Es müssen alle einen Beitrag leisten, es müssen auch arabische Staaten einen Beitrag leisten.“ Die Konferenz sei in den Vereinigten Arabischen Emiraten, „auch Länder, die wahrlich keine Entwicklungsländer mehr sind und die auch in solche Fonds mit einzahlen können“. Und China sei einer der größten Emittenten: „China ist auf dem Weg, der größte Emittent von Treibhausgasen zu werden. Und natürlich muss China dann auch mitzahlen.“

Urteil: Klimaschutzpolitik der Ampel rechtswidrig

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verstößt die derzeitige Klimaschutzpolitik der Bundesregierung gegen geltendes Recht. Das Gericht gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND statt. Die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, ein Sofortprogramm nach dem geltenden Klimaschutzgesetz zu beschließen, welches die Einhaltung der festgelegten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Die Bundesregierung hatte zuletzt bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die keine Sofortprogramme in einzelnen Sektoren mehr nötig machen würde – die Reform wurde aber noch nicht im Bundestag beschlossen. Das Gericht stellte jetzt fest, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm verpflichtet ist. Das zuletzt beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfülle nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm, so das Gericht.

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen