Salzwasser-Entsorgung: Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat ein Ermittlungsverfahren gegen Vertreter von K+S sowie von Behörden und Ministerien wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. K+S weist die Mutmaßungen der Staatsanwaltschaft Meiningen, dass das Unternehmen zur Erlangung wasserrechtlicher Erlaubnisse im Zusammenhang mit der Salzwasserversenkung Behördenmitarbeiter eingeschüchtert und Messwerte gezielt verfälscht haben soll, schärfstens zurück. Die Unterstellungen sind aus der Luft gegriffen und in keiner Weise durch Fakten gedeckt. In der Sache geht es um die im April 2021 erfolgte Einstellung eines seit vielen Jahren geführten Ermittlungsverfahrens. Darin wurden Vertreter von Behörden, Ministerien und K+S fälschlich dem Vorwurf ungesetzlichen Handelns bei der Entsorgung von Salzabwässern aus der Kaliproduktion ausgesetzt. Unter anderem stellt der ermittelnde Staatsanwalt in der Einstellungsverfügung die Behauptung auf, dass Vertreter von K+S auf Behördenmitarbeiter Druck ausgeübt und Messwerte gezielt verfälscht hätten, um von den Genehmigungsbehörden in Hessen und Thüringen wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entsorgung von Salzabwässern zu erhalten.

Dazu stellt K+S klar: K+S richtet sich in seinem unternehmerischen Handeln ausschließlich nach Recht und Gesetz. Sowohl die angebliche Rechtswidrigkeit wasserrechtlicher Erlaubnisse wie auch die behauptete Einschüchterung von Behördenmitarbeitern entbehren jeder sachlichen Grundlage und entspringen ausschließlich der Phantasie des ermittelnden Staatsanwaltes. Nachdem bereits 2016 die Eröffnung eines Hauptverfahrens vom Landgericht Meiningen abgelehnt und vom Oberlandesgericht Jena bestätigt worden war, haben jetzt die haltlosen Ermittlungen, die insgesamt seit zwölf Jahren von der Staatsanwaltschaft Meiningen mit viel Aufwand geführt worden waren, endlich ein Ende gefunden. Nach wie vor gilt deshalb, dass kein öffentlich-rechtliches Verfahren jemals die Rechtswidrigkeit der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse aus Hessen und Thüringen festgestellt hat. Mit Blick auf den nicht nachvollziehbaren Ermittlungsansatz des Staatsanwaltes hatte im Übrigen bereits das Thüringer Oberlandesgericht Jena festgestellt, dass es sich „nicht des Eindrucks erwehren (kann), dass mit dem vorliegenden Verfahren … strafrechtsfremde Zwecke verfolgt werden.“ (Thür. OLG v. 05.05.2017; Az.: 1 Ws 481/16) Die jetzt endlich erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdacht gemäß § 170 Abs. 2 StPO war deshalb nicht nur ein Gebot der juristischen Vernunft, sondern ist das Eingeständnis einer gescheiterten und grundlegend falschen Bewertung von Fakten. +++ pm

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