Die mehr als 20 Millionen deutschen Rentner können sich darauf einstellen, dass ihre Bezüge kontinuierlich der Lohnentwicklung folgen und nicht sprunghaft angepasst werden. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass das geplante Gesetz gegen stark schwankende Rentenanpassungen noch im laufenden Jahr in Kraft tritt, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Ansonsten würde der NOZ zufolge durch statistische Änderungen bei der Erfassung der Lohnentwicklung ein sogenannter „Jo-Jo-Effekt“ drohen: Im kommenden Jahr könnte es gut fünf Prozent mehr Rente geben, im Jahr darauf könnten die Renten nur minimal steigen.
Dem schiebt die Regierung dem Bericht zufolge jetzt einen Riegel vor. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte der NOZ: „Der Bundesrat behandelt das Gesetz in seiner Plenarsitzung am 8. November. Die Regelung wird nach Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.“ Die Gesetzesänderung bewirkt laut Bundesarbeitsministerium, „dass bei der Rentenanpassung Äpfel mit Äpfeln und nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden“. Die Regierung stelle sicher, „dass sich die Rentenanpassung an der tatsächlichen Lohnentwicklung orientiert und die Art und Weise der statistischen Erfassung dabei keine Rolle spielt“. Hintergrund ist eine Aktualisierung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). In der VGR werden Daten wie das Bruttoinlandsprodukt, also die Wirtschaftsleistung, und das Nationaleinkommen erfasst.
Bei der Aktualisierung ergaben sich höhere Werte für die Lohnentwicklung der vergangenen Jahre als bisher zugrunde gelegt. Das hätte die Rentenanpassung 2020 ungewöhnlich stark nach oben treiben und im kommenden Jahr stark dämpfen können. Nach dem bisher geltenden Recht hätten Zahlen von vor der Revision mit Zahlen nach der Revision miteinander verglichen werden müssen, so das Bundesarbeitsministerium. Und weiter: „Daraus hätte sich eine statistische Missweisung ergeben. Nur durch diese statistische Verzerrung würde die Rentenanpassung 2020 rund zwei Prozent höher und 2021 rund zwei Prozent niedriger ausfallen. Dieser Jo-Jo-Effekt wird durch die Rechtsänderung verhindert.“ Künftig werde bei der Rentenanpassung die vom Statistischen Bundesamt aktuell gemeldete VGR-Lohnentwicklung des Vorjahres berücksichtigt. +++