Polizei-Software vor Gericht – Stellungnahme von Beuth

Peter Beuth (CDU)

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird über Klagen gegen die Ermittlungsmethode der hessischen Polizei per automatisierter Datenauswertung verhandelt. In Hamburg und Hessen wurden jeweils gesetzliche Regelungen geschaffen, damit die Polizei zur Gefahrenabwehr und Verfolgung erheblicher Straftaten Daten aus Polizeidatenbanken mit einer Software analysieren kann. Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat heute die hessische Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht dargelegt. Gerne lassen wir Ihnen das folgende Statement des Hessischen Innenministers Peter Beuth sowie weitere Informationen zur Datenanalyse-Regelung in Hessen zukommen:

„Moderne Kriminalitätsbekämpfung und höchste Ansprüche an den Datenschutz setzen den Einsatz moderner Technologie voraus, um in einer zunehmend digitalisierten Welt den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung zu ermöglichen. Es ist unser Anspruch und es wird von uns erwartet, dass wir Gefahren analog und digital erkennen und die gebotenen Maßnahmen rechtzeitig ergreifen. Aus diesem Grund muss unsere Polizei in die Lage versetzt werden, zur Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter die eigenen Datenbestände schnell und effizient zu sichten. Die Analyseplattform hessenDATA ist mittlerweile ein wichtiger Baustein unserer Sicherheitsarchitektur, für deren datenschutzkonforme und rechtssichere Anwendung wir eine geeignete Rechtsgrundlage geschaffen haben.

Durch hessenDATA werden die polizeilichen Ermittler und Analysten überhaupt erst in die Lage versetzt, mit enormen Datenmengen in der notwendigen Tiefe zu arbeiten und damit Gefahrenzusammenhänge zu erkennen. Dieses Wissen über Strukturen, Beziehungsgeflechte und Netzwerke ist vor allem im Bereich der Terrorismusbekämpfung oder der Organisierten Kriminalität von besonderer Bedeutung, um schnell und zielgerichtet präventive Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen zu können.

Durch die Analyseplattform haben wir die Analysefähigkeit der hessischen Polizei deutlich verbessert. Dabei unterstützt hessenDATA tagtäglich wirkungsvoll die Bekämpfung von Schwerer, Organisierter und politisch motivierter Kriminalität. Zuletzt zeigte sich der Nutzen der Analyseplattform für die Sicherheit auch anhand der bundesweit größten Razzia gegen Reichsbürger: Dank hessenDATA war die hessische Polizei in der Lage, das existierende Beziehungsgeflecht der beteiligten Personen rund um einen der Hauptverdächtigen in dieser Tiefe und mit der nötigen Geschwindigkeit zu erkennen und relevante Verbindungen darzustellen. So konnten die hessischen Erkenntnisse einen wesentlichen Beitrag zum bundesweiten Ermittlungserfolg leisten. Auch im Bereich der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern leistet die Datenanalyseplattform täglich einen unersetzlich wichtigen Beitrag. Dort haben wir es im Durchschnitt pro Fall mit einem Datenvolumen von 3,2 Terrabyte zu tun. Solche Datenmengen kann die Polizei nicht händisch auswerten. Dafür braucht es eine leistungsfähige automatisierte Datenanalyse in Händen der Polizei.“ +++

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