Polizei nahm Kleintransporter ins Visier

Fulda. Kleintransporter, also Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen, sind ein gewohntes Bild im Straßenverkehr. Während man tagsüber größtenteils Handwerker- und Zustellfahrzeuge antrifft, sind zur Nachtzeit und in den frühen Morgenstunden die Fahrzeuge von Kurierdiensten auf den Straßen unterwegs. Bei Fahrleistungen von täglich bis zu 1.000 Kilometern sind Nachlässigkeiten und Verkehrsverstöße nichts Ungewöhnliches. Grund genug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste beim Polizeipräsidium Osthessen (DVS), in den Monaten November und Dezember des vergangenen Jahres einen Kontrollschwerpunkt auf diese Art von Fahrzeugen zu setzen.

Von insgesamt 365 kontrollierten Fahrzeugen bemängelten die Spezialisten der polizeilichen Verkehrsüberwachung nahezu jedes Zweite. In 17 Fällen mussten sie sogar die Weiterfahrt verbieten. Wegen Verstößen gegen die Fahrpersonalvorschriften, unzureichender Ladungssicherung und verschiedener anderer Verkehrsverstöße müssen sich die ertappten Verkehrssünder oder die Halter der Kleintransporter in eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. 27 mal erhoben die Kontrolleure an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld. „In sieben Fällen waren die Verstöße so erheblich, dass wir nicht umhin kamen, Strafanzeigen zu fertigen und an die Staatsanwaltschaft zu übersenden“, erklärt Polizeihauptkommissar Jörg Hämmelmann vom Regionalen Verkehrsdienst Bad Hersfeld, unter dessen Federführung die Schwerpunktkontrollen auf allen osthessischen Straßen durchgeführt wurden.

Ein besonderes Augenmerk legten die Ermittler auf verkehrsunsichere Fahrzeuge mit technischen Mängeln. Ein kontrollierter Kleintransporter hatte bereits eine so stark angerostete Karosserie, dass die Beamten das Fahrzeug auf dem schnellsten Wege aus dem Verkehr ziehen mussten. Bei der zuständigen Zulassungsstelle veranlassten sie sodann die Außerbetriebsetzung des Kleinlasters. „Das Ergebnis der Kontrollen mit einer hohen Zahl zu beanstandender Fahrzeuge und gravierender technischer Mängel zeigt“, so Hämmelmann in seinem Fazit, „dass auch weiterhin die Notwendigkeit besteht, Kleintransporter zielgerichtet qualifizierten Kontrollen zu unterziehen.“

Doch auch mit nicht-verkehrsspezifischen Zufallsfunden sahen sich die Beamten konfrontiert. Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs fanden sie in der Fahrerkabine eine Pistole, die sich bei näherer Untersuchung als Schreckschusswaffe herausstellte. „Dennoch ist das Mitführen einer solchen Waffe erlaubnispflichtig“, erklärt Jörg Hämmelmann. „Da der Fahrer des Kleintransporters eine solche Erlaubnis nicht hatte, haben wir die Waffe sichergestellt und der Mann muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten“. +++ fuldainfo

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