Neuregelung des Arbeitsrechts im Bistum Fulda

Die deutschen Diözesan-Bischöfe haben mit großer Mehrheit einer Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechtes zugestimmt. Nach ausführlichen Beratungen und einer längeren kritischen Prüfung der Vorlage hat auch Fuldas Bischof Dr. Michael Gerber dem Entwurf zugestimmt. Im Bistum Fulda sollen die bestehenden diözesanen Ordnungen nun auf Basis des neuen Gesetzestextes aktualisiert werden. „Ich bin dankbar, dass es nach intensiver Arbeit gelungen ist, diese neue Handlungsgrundlage im Blick auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen“, betont Fuldas Bischof Dr. Michael Gerber. Als langjähriger Verantwortlicher für die Ausbildung pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in vielen persönlichen Gesprächen hat er immer wieder erfahren, dass einige Maßgaben der bisherigen Grundordnung für viele Personen eine immense Belastung waren, berichtet Gerber.

Gemeinsame Verantwortung

Der Bereich der privaten Lebensgestaltung der Laien unterliegt in der Neufassung keiner rechtlichen Bewertung mehr und entzieht sich somit dem Zugriff des Dienstgebers. Gleichzeitig verdeutlicht die neue Grundordnung, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem besonderen, kirchlichen Auftrag verpflichtet sind, unterstreicht Gerber: „Für entscheidend halte ich, dass die neue Grundordnung festhält, dass die überzeugende Verkündigung des Evangeliums nicht die Leistung einer einzelnen Person ist, sondern unsere gemeinsame Verantwortung und zuletzt ein Handeln Gottes.“ Für ihn seien deshalb mit der In-Kraft-Setzung der neuen Grundordnung auch weiterführende Fragen verbunden, etwa wie Mitarbeitende selbst in ihrem persönlichen Glauben wachsen können oder gerade durch den kirchlichen Dienst zum Glauben kommen. Auch wie mit Fehlern und Versagen umgegangen werde, sei eine der Kulturfragen innerhalb der Dienstgemeinschaft, betont der Fuldaer Diözesan-Bischof.

Neue Grundordnung auch für das Bistum Fulda

Die kirchliche Grundordnung gilt für bundesweit rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Der neue Gesetzestext wird jetzt im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet und danach auch von Bischof Gerber für den Geltungsbereich des Bistums Fulda unterzeichnet werden. Verbunden sei damit der Auftrag, die bestehenden diözesanen Ordnungen auf der Basis der neuen Grundordnung zu aktualisieren, so der Fuldaer Bischof: „Nach jetzigem Stand wird die neue Grundordnung im ersten Quartal 2023 Gesetzeswirkung entfalten.“ +++ pm

Stichwort: Grundordnung

• Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte am Dienstag (22. November) in Würzburg mit erforderlicher Mehrheit eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechtes als Empfehlung an alle Bistümer beschlossen.
• Neu ist vor allem der institutionenorientierte Ansatz: Demnach tragen der Dienstgeber und seine Führungskräfte zuerst Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung. Die katholische Identität einer Einrichtung soll durch Leitbilder, eine christliche Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen gestaltet werden.
• Die Artikel der kirchlichen Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
• Die Grundordnung ist als „Verfassung des kirchlichen Dienstes“ konzipiert.
• Die jetzt verabschiedete Neuordnung löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab.
• Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz: www.dbk.de