Neues Gesetz: Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 1. Jan. 2024

Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 1. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit. Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 Euro, europäisches Ausland) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 Euro, nichteuropäisches Ausland) mit einer Gültigkeit von jeweils 6 Jahren ausgestellt. Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird. Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Bearbeitungszeit der Ausweise zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen und bei Reisepässen von etwa vier Wochen. Zur Beantragung wird grundsätzlich immer das alte Ausweisdokument bzw. wenn noch kein Dokument vorhanden ist, die Geburtsurkunde, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Einwilligungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt. Ebenso ist die persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich. +++

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