Nachtschichten in hessischen Krankenhäusern sind nicht ausreichend besetzt

Frankfurt am Main. Deutschlands Krankenhäuser sind nach Angaben der Gewerkschaft Verdi während der Nacht personell „zum Teil gefährlich unterbesetzt“. Auch in Hessen wurde in einer Befragung von Nachtdienstleistenden festgestellt das Nachtschichten nicht ausreichreichend besetzt sind. „Erschreckende Unterversorgung“, so Georg Schulze-Ziehaus, Fachbereichsleiter für den Bereich Gesundheit bei ver.di Hessen. ver.di befragte in der Nacht vom 5. auf den 6. März in einer konzertierten Aktion die Beschäftigten der Nachtschicht von bundesweit mehr als 200 Kliniken über ihre Arbeitssituation.

In der Regel wurden dabei die Schwestern und Pfleger auf mit mehr als 30 Patienten belegten Stationen alleine im Dienst angetroffen. Hier hatte 2013 ein von hessischen Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie zur Pflegesituation in hessischen Akutkliniken grundsätzlich eine Doppelbesetzung im Nachdienst empfohlen. Diese Empfehlung ist offensichtlich in hessischen Kliniken ohne Auswirkung geblieben“, so Schulze-Ziehaus.

Auf den von ver.di befragten Intensivstationen wurden im Durchschnitt 3,3 Patienten von einer Pflegekraft betreut. Fachgesellschaften für Intensivmedizin und die Gewerkschaft ver.di empfehlen hier, maximal 2 Intensivpatienten durch eine Pflegkraft betreuen zu lassen. Personalmangel gefährdet die Sicherheit von Patienten – rund die Hälfte aller befragten Nachtschichtleistenden gab an, in den letzten vier Wochen gefährliche Situationen von Patienten selbst erlebt zu haben, die durch den Einsatz von ausreichend Personal zu vermeiden gewesen wären.

Als Konsequenz fordert ver.di gesetzliche Personalmindestvorgaben zur Personalbesetzung in Kliniken. Das in den Eckpunkten der großen Koalition für eine Reform der Krankenhäuser vorgesehene sog. „Pflegeförderprogramm“ würde sich nach Angaben von ver.di mit durchschnittlich einer Stelle pro Krankenhaus ab dem Jahr 2017 auswirken. „Dies wird den Anforderungen an eine sichere Patientenversorgung bei weitem nicht gerecht“ so Schulze-Ziehaus weiter. In Hessen müssen zudem die Landesregierung endlich Konsequenzen aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen ziehen. Das bedeutet im ersten Schritt, die Besetzung von mindestens zwei Pflegekräften pro Station im Nachtdienst als gesetzlichen Mindeststandard in Hessen vorzuschreiben!“ +++ fuldainfo

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen