Mützenich: Bundesverfassungsgericht stiftet Verwirrung

Finanzministerium stoppt Ausgabenzusagen für kommende Jahre

Rolf Mützenich (SPD)

Nach dem Karlsruher Urteil zum Transformationsfonds wirft SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich dem Bundesverfassungsgericht vor, klimapolitische Verwirrung zu stiften. „Die Richter verpflichten uns einerseits zu langfristig hohen finanziellen Ausgaben, schränken unseren Gestaltungsspielraum dann aber kurz darauf stark ein“, sagte er dem „Stern“. Kluge Richter seien „sicher auch zur Selbstreflexion in der Lage, wenn sie die Folgen ihrer unterschiedlichen Urteile bedenken“. Dann sähen sie sicherlich auch, dass manche ihrer weitreichenden Entscheidungen zur Bundespolitik zu Zeitpunkten getroffen würden, die „zumindest problematisch“ seien und zu „manchmal hektischen Beratungen“ führen müssten, so Mützenich weiter.

Er glaube, das könne man auch besser machen. Mützenich ging allerdings auch mit der Ampel-Koalition ins Gericht. „Ich erlebe zu oft eine Koalition, die nicht so agiert, wie ich mir das vorstelle. Ich bin in den vergangenen zwei Jahren mehrfach bis zur persönlichen Schmerzgrenze gegangen, um zu helfen, dieser Koalition Halt und Vernunft zu geben. Das erwarte ich auch von anderen“, sagte er. „Ich erlebe gerade zwei Koalitionspartner, die manchmal zu einem Verhalten neigen, die einem verantwortungsvollen Regieren eher abträglich sind.“ Mützenich bringt auch ein längerfristiges Aussetzen der Schuldenbremse ins Spiel. „Wir werden aus meiner Sicht nicht darum herumkommen, für 2024 die Ausnahmeregel zu ziehen – womöglich auch länger“, sagte er. „Die Aufgaben, die vor uns stehen, sind ja nicht nächstes Jahr erledigt. Vor uns liegen gewaltige Herausforderungen, bei der Klimawende, der neuen Industriepolitik, aber auch außenpolitisch.“ In den kommenden Jahren werde Hilfe aus Deutschland mit Blick auf den Ukraine-Krieg oder den Krieg im Nahen Osten für Wiederaufbaumaßnahmen gefragt sein. Mützenich rief die Koalitionspartner dazu auf, „mit der Kanzlermehrheit“ rasch die Notlage festzustellen. „Einige Dinge, die derzeit auf der Welt passieren, führen zu außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, wie es das Grundgesetz verlangt“, sagte er. Die FDP mahnt er zur Einsicht: „Ich hoffe darauf, dass die Koalition hier geschlossen handelt.“ Mützenich nannte mit der Sozialpolitik zudem eine rote Linie bei möglichen Sparmaßnahmen und warnt die FDP vor einem Spiel mit dem Feuer. „Eine Demokratie funktioniert ohne soziale Gerechtigkeit nicht“, sagte der Sozialdemokrat. „Deshalb haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes auch das Sozialstaatspostulat ins Grundgesetz geschrieben. Die FDP will sicher nicht ein weiteres Mal gegen die Verfassung verstoßen.“ Mützenich sagte weiter: „Wir sollten alle sehr aufpassen, in dieser volatilen Lage nicht auch noch an den sozialen Grundfesten zu rütteln. Würden wir im Sozialbereich kürzen, brächte das die Demokratie zusätzlich in Gefahr. Das darf auf keinen Fall passieren.“

Finanzministerium stoppt Ausgabenzusagen für kommende Jahre

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klima- und Transformationsfonds hat das Finanzministerium die Haushaltssperre offenbar auf weitere Teile des Bundeshaushaltes ausgeweitet. Laut übereinstimmenden Medienberichten habe das Ministerium die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2023 gestoppt, um Belastungen für kommende Jahre zu vermeiden. Aktuelle Ausgaben im laufenden Jahr seien von der Entscheidung nicht betroffen, hieß es. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit welcher der Verwaltung die Möglichkeit gegeben wird, Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren führen. Die Ampel ringt seit Tagen mit den Folgen des Urteils aus Karlsruhe, welches die Umwidmung von Krediten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für nichtig erklärt hatte. Am heutigen Dienstag wird der Haushaltsausschuss des Bundestages diesbezüglich Sachverständige anhören. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Schuldenbremse zuletzt infrage gestellt.

Kemfert hält Aussetzen der Schuldenbremse für rechtlich möglich

Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), hält ein Aussetzen der Schuldenbremse durch das 2021 gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts für gerechtfertigt. „Drei Dinge sollte die Regierung nun tun: Erstens Ausgaben in Nicht-Zukunftsbereichen kürzen, zweitens: Unnötige Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds auf den Prüfstand stellen, drittens Schuldenbremse aussetzen“, sagte sie den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Dafür hat das Bundesverfassungsgericht selbst im Urteil 2021 ausreichend Begründung geliefert, indem es Klimaschutz als die zentrale Aufgabe des Staates benannt hat“, fügte sie hinzu. Angesichts der Klimakrise und der wirtschaftlichen Transformation benötigte Deutschland dringend Zukunftsinvestitionen in Elektromobilität, Schienenverkehr, Digitalisierung, Speicher oder Gebäudeenergie, so Kemfert. „Das sind elementare Bausteine zur Erreichung der Klima ziele, zu denen Deutschland sich ja gesetzlich verpflichtet hat.“ +++

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