Mordfall Kusel: Mehr Verfahren gegen Andreas S. als bisher bekannt

Allein bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken 24 strafrechtliche Ermittlungsverfahren

Polizeiabsperrung

Der mutmaßliche Polizistenmörder Andreas S. ist in der Vergangenheit noch häufiger mit dem Gesetz in Konflikt gekommen als bisher bekannt. Seit 2004 wurden allein bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken 24 strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen S. geführt, darunter eines wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und versuchten Betrug, das noch anhängig ist. Im Jahr 2006 wurde der heute 38-Jährige laut eines „Spiegel“-Berichts zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einem Jagdkumpan mit einem Flintenschuss schwere Verletzungen an Hals, Brust und Auge zugefügt hatte. Der Vorfall wurde als Jagdunfall gewertet. Die Aberkennung von Jagdschein und Waffenbesitzkarte zog sich über mehrere Jahre, weil S. sich mit Widersprüchen und Gerichtsverfahren wehrte. Nach Ablauf einer Frist beantragte er seinen Jagdschein erneut und bekam ihn 2012 und zuletzt 2017 auch erteilt. 2020, als mehrere Verfahren gleichzeitig gegen ihn liefen, beantragte er keine weitere Verlängerung. Ermittler halten S. für dringend tatverdächtig, Ende Januar im Landkreis Kusel eine Polizeianwärterin und einen Polizisten erschossen zu haben, um gewerbsmäßige Wilderei zu verdecken. Er und ein weiterer Tatverdächtiger sitzen in Untersuchungshaft. +++

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