Ministerpräsidenten begründen Absage an Grundgesetzänderung

Der Bund kann und muss nicht das Recht bekommen

Bundesrat

Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern lehnen die in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen ab und werden im Bundesrat am 14. Dezember dagegen stimmen. „Der Bund kann und muss nicht das Recht bekommen, die Länder in ihren traditionellen Kernkompetenzen zu steuern und zu kontrollieren“, schreiben Winfried Kretschmann (Grüne), Volker Bouffier, Michael Kretschmer, Armin Laschet (alle CDU) und Markus Söder (CSU) in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ mit Blick auf die Bildungshoheit der Länder.

Gerade in der Schulbildung biete der Föderalismus große Vorteile: „Passgenaue Lösungen vor Ort und Leistungsfähigkeit durch einen Wettbewerb der besten Konzepte“. Das schütze „vor einem unflexiblen und statischen Zentralismus“. Kritisch sehen die Ministerpräsidenten zudem den Anspruch des Bundes, nicht nur Investitionen in die Infrastruktur der Schulen zu fina nzieren, sondern auch andere „mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten“. In der FAS schreiben sie: „Wo die Besonderheit und Unmittelbarkeit beginnt und wo sie endet, wäre dann eine Sache der Auslegung. Auch das öffnet dem Einfluss des Bundes im Schulbereich Tür und Tor.“

Die Länder würden auf diese Weise wie nachgeordnete Behörden des Bundes behandelt. Die Ministerpräsidenten schreiben weiter: „Aus föderaler Sicht ist schließlich auch die Idee des Bundes abzulehnen, ab 2020 eine hälftige Ko-Finanzierung von Bundesinvestitionen durch die Länder in der Verfassung für alle Zeit festzuschreiben.“ Das führe dazu, „dass Teile des Landesbudgets zumindest faktisch einem bundespolitischen Willen unterworfen sind“. Hintergrund ist der sogenannte Digitalpakt, bei dem der Bund mit fünf Milliarden Euro die Schulen in Deutschland unterstützen will. Wegen der Länderhoheit in Bildungsfragen bedarf es dafür aber einer Grundgesetzänderung. „Die Länder wollen einen Digitalpakt ermöglichen. Wir möchten allerdings einen besseren Weg zu seiner Umsetzung finden. Eine Änderung des Grundgesetzes brauchen wir dafür eigentlich nicht“, schreiben die Ministerpräsidenten in der Sonntagszeitung. +++

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