Mehrere Nutztierrisse von Wölfen wurden im April bestätigt

Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden

Insgesamt acht Schafe und ein Rinderkalb wurden im März durch Wolfsübergriffe getötet oder verletzt, nun liegt das Ergebnis vor, dass Wölfe dafür verantwortlich waren. Von den fünf Übergriffen ereigneten sich jeweils zwei Fälle im Hochtaunuskreis und Vogelsbergkreis sowie ein Fall im Kreis Limburg-Weilburg.

Des Weiteren konnte durch die Analyse einer sogenannten Rückstellprobe auch noch ein Fall aus dem Februar aus Usingen aufgeklärt werden. Hier konnte an der ersten Probe im Rahmen der genetischen Analyse keine DNA von einem großen Beutegreifer festgestellt werden. Da das Rissbild und die pathologische Untersuchung des toten Schafes auf einen großen Beutegreifer hindeuteten, wurde eine zweite Genetikprobe im wildtiergenetischen Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen analysiert. An dieser konnte nun DNA von dem Wolfsrüden GW2554m festgestellt werden. Die DNA von dem Rüden GW2554m wurde ebenfalls an dem Nutztierschaden im Kreis Limburg-Weilburg nachgewiesen. Details zu den Fällen wie Datum- und Ortsangaben können auf der Homepage des Wolfszentrums Hessen eingesehen werden. Hier werden alle Verdachtsfälle sowie bestätigten Fälle von Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere aufgelistet und fortlaufend aktualisiert. Mit den neuen Fällen wurden im laufenden Kalenderjahr 2023 dreizehn Wolfsübergriffe auf Nutztiere in Hessen nachgewiesen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt elf von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert.

Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden an das WZH am HLNUG gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar. Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit dem 3.11.2022 gilt in Hessen die überarbeitete Richtlinie Weidetierschutz. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt. +++ pm