Marode Bausubstanz künstlerisch verpackt?

FDP Fulda fordert konsequentes Vorgehen gegen Verstöße des Denkmalschutzes

Marode Bausubstanz künstlerische verpackt?

Fulda. Der Begriff des Baudenkmals hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Längst sind nicht nur Kirchen und Rathäuser, sondern auch Wohnhäuser oder Hausgruppen denkmalgeschützt, sofern sie als geschichtlich oder städtebaulich bedeutsam bewertet werden. So stehen auch zahlreiche Gebäude in der Fuldaer Innenstadt unter Denkmal- oder Ensemble-Schutz. Für die Hauseigentümer ist dies oft mit hohen Auflagen und Mehrkosten bei der Gebäudesanierung verbunden. „Mein Respekt gilt all jenen Bauherren, die sich trotz dieser Auflagen eine Sanierung ihres Eigentums zutrauen und damit einen Beitrag zur Erhaltung unseres Stadtbildes leisten“, so Michael Grosch, Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung.

Doch bei aller Freude am Erhalt der historischen Substanz müssen die Kosten für die Verpflichteten des Denkmalschutzes zumutbar sein. Die Instandsetzungskosten müssen sich durch die zu erwartenden Einnahmen der späteren Gebäudenutzung refinanzieren. Ist dies nicht der Fall, so kann diesen erlaubt werden, das Denkmal aufzugeben oder nicht denkmalgerecht zu sanieren. Alternativ bestünde die Möglichkeit der Gewährung von Beihilfen. Denkmalschutz ist Segen und Fluch zugleich. Er garantiert ein erhaltenswertes Stadtbild, kann aber auch dazu führen, dass Gebäude nicht saniert werden, da die Kostenlast für die Eigentümer nicht mehr wirtschaftlich ist. Besteht gar Einsturzgefahr, so muss der Eigentümer für die Sicherheit sorgen oder der Staat hier in Vorleistung treten.

Die Zumutbarkeitsgrenze steigt, je stärker ein Gebäude sanierungsbedürftig ist. Dieser Weg scheint augenscheinlich ein gangbarer zu sein, wie in unserem Stadtbild an mehreren Stellen erkennbar. Das Gebäude wird gesichert und verhüllt, bis es innerlich gänzlich marode ist (z.B. Gemüsemarkt, Friedrichstraße, Horaser Weg). Dann kann der Denkmalschutz aufgehoben und das Gebäude ersetzt werden. Der vorübergehende Zustand der Verhüllung kann Jahre dauern und ist für die Stadt und die Bürger kein haltbarer Zustand. Unsanierte Gebäude jedoch gleichermaßen nicht.

Der Rück- und Neubau eines maroden Gebäudes ist auch im Rahmen des Ensembleschutzes möglich und sollte deshalb als Handlungsoption stets ergebnisoffen behördlich geprüft werden. So könnte der Sanierungsstau beim Gebäude am Buttermarkt 9 überwunden. Auch das Gebäude der ehemaligen „Möbelfabrik Rhön“ am Horaser Weg, von dem nur noch eine einsturzgefährdete Fassade erhalten ist, sollte nach Ansicht der Freien Demokraten von Denkmalschutzauflagen entbunden werden. Nur so besteht die Aussicht auf einen Verkauf des Grundstückes an einen solventen Investor, der auf diesem innenstadtnahen Grundstück dringend benötigten Wohnraum schaffen könnte. Ausdrücklich lobt Grosch jedoch die städtische Denkmalpflege, die sanierungswilligen Eigentümern einer denkmalgeschützten Immobilie mit ihrer fachlichen Expertise zur Seite steht und ihnen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung des privaten Bauvorhabens aufzeigt.

Wenig Verständnis haben die Freien Demokraten hingegen dafür, dass die Stadt offenkundige Verstöße gegen Auflagen des Denkmalschutzes und die Gestaltungssatzung ignoriert. So ist die Kunststoffbahn, die eine mehrstöckige Hausfassade in der Friedrichstraße verdeckt, nicht nur eine optische Provokation für Passanten und die um Denkmalschutz bemühten Anwohner, sondern auch technisch unvernünftig. Schließlich ist zu befürchten, dass an der verdeckten Gebäudefassade auftretende Schäden nicht rechtzeitig erkannt oder gar verschleiert werden könnten und irgendwann nur noch der Abriss bleibt. „Nicht jede Objektverhüllung ist Kunst“, sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion in Fulda, und fordert die städtischen Ordnungsbehörden auf, gegen diesen Zustand vorzugehen und verstärkt auf die Eigentümer zuzugehen und an die Sorgfalts- und Erhaltungspflicht zu insistieren