Der Main-Kinzig-Kreis nimmt zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Kenntnis, wonach es den jeweiligen Klägern nun doch gestattet ist, in der Silvesternacht Feuerwerkskörper zu zünden. Der Kreis bleibt bei der Auffassung, dass es zur Entlastung der Krankenhäuser und Rettungsdienste dringend geboten ist, das Böllern in diesem Jahr zu unterlassen. Schon jetzt arbeiteten die Krankenhausmitarbeiterinnen und –mitarbeiter in den vier Hospitälern im Kreisgebiet hart am Limit; die Kliniken hatten ihrerseits in den vergangenen Wochen vielerlei Maßnahmen ergriffen, etwa nicht drängende Behandlungen und Operationen verschoben, um möglichst viele Ressourcen für die Versorgung der derzeit über 150 Corona-Patienten zu nutzen. Auch die beiden Kläger sollten daher mit dem für sie erstrittenen Recht äußerst sensibel und vorsichtig umgehen. In diesen für das Gesundheitssystem außerordentlich herausfordernden Zeiten kann jede Bürgerin und jeder Bürger einen kraftvollen unterstützenden Beitrag leisten. Dazu gehören die Corona-Schutzgepflogenheiten im Alltag ebenso wie das umsichtige Verhalten in der Neujahrsnacht. Die im Main-Kinzig-Kreis geltende Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr war nicht Gegenstand der Klagen und bleibt auch für die beiden Kläger weiter wirksam. +++
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