Lauterbach präsentiert Konzept für elektronische Patientenakte

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird am Montag auf der Kabinettsklausur in Meseberg das endgültige Konzept für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorstellen. „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, sagte Lauterbach der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS). „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.“ Ziel sei, „dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt“.

Deutschland komme mit der Digitalisierung nicht weiter, „wenn wir in der digitalen Steinzeit bleiben“. Geplant ist, dass von 2024 alle Ärzte oder Krankenhäuser ihre Befunde zentral speichern und gegenseitig austauschen können, auch die Patienten haben dann über eine App jederzeit Zugriff auf ihre Unterlagen. Anfangs soll dafür das Hochladen von PDF- oder Word-Dateien genügen. „Wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt“, sagte Lauterbach. „Das deutsche Problem mit der Digitalisierung ist: Wir machen viele Dinge zu kompliziert. Das will ich vermeiden. Deshalb soll die elektronische Patientenakte für alle Wirklichkeit werden.“ Der Zugang müsse „total unbürokratisch“ sein. Der Minister machte deutlich, dass er sich bei seinem Vorhaben auch über Bedenken von Datenschützern hinwegsetzen will. So soll statt einer Zwei-Faktor-Authentifizierung die Gesundheitskarte alleine für den Zugriff auf die Daten genügen. Man könne die Vorteile der Digitalisierung nicht mit Systemen nutzen, „bei denen der Zugang so kompliziert ist, dass er nie begangen wird“, sagte Lauterbach. Es sei viel unsicherer, wenn Ärzte und Patienten ihre Befunde weiterhin per Mail, Fax oder Post verschickten. Bei dem Vorhaben will sich Lauterbach auch über die Einwände von Ärztevertretern hinwegsetzen. „Es sind nur ganz wenige Ärzte, die damit ein Problem haben“, sagte er der FAS. „Ein paar lautstarke Kritiker wird es immer geben.“

Der Minister kritisierte, dass nach einer Stichprobe der Stiftung Warentest bislang viele Ärzte ihren Patienten den Einblick in die Akte verweigerten. „Die Gesetzeslage ist schon jetzt eindeutig: Die Befunde gehören dem Patienten.“ Darüber hinaus will Lauterbach auch die Nutzung von Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung erleichtern. „Wir haben schon jetzt eine Menge Daten, die aber in getrennten Silos liegen und nicht miteinander verknüpft werden können“, sagte er. „Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können.“ Ohne eine solche Möglichkeit werde Deutschland in der pharmazeutigschen Forschung bald keine Rolle mehr spielen. Das Konzept der elektronischen Akte, das zunächst unter Namen elektronische Gesundheitskarte lief, hatte Lauterbach vor mehr als zwanzig Jahren gemeinsam mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt entwickelt. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelregierung Ende 2021 beschlossen, das Projekt als ein zentrale s Fortschrittsprojekt voranzutreiben. Die Digitalisierung ist eines von vier Themen, mit denen sich die Regierung auf ihrer Klausurtagung im brandenburgischen Schloss Meseberg am Sonntag und Montag befassen will. +++