Die anhaltende Trockenheit und ausbleibende Niederschläge haben den Landkreis Fulda zu einem weitreichenden Schritt veranlasst. Mit sofortiger Wirkung ist die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres verboten. Betroffen sind Bäche, Flüsse und Seen. Damit wird auch die bislang im Rahmen des Gemein- und Anliegergebrauchs zulässige Wasserentnahme weitgehend untersagt.
Grundlage der Allgemeinverfügung ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Danach ist es ab sofort bis auf Weiteres untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen zu entnehmen oder abzuleiten. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Eigentümer von Grundstücken, die an oberirdische Gewässer angrenzen, sowie für Personen, die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigt sind.
Nach Angaben des Landkreises haben die seit Wochen beziehungsweise Monaten ausbleibenden Niederschläge zu außergewöhnlich niedrigen Wasserständen geführt. Eine kurzfristige Entspannung der Lage sei derzeit nicht absehbar. Unter diesen Bedingungen bestehe die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig beeinträchtigt wird. Jede zusätzliche Wasserentnahme aus den Gewässern verschärfe diese Entwicklung erheblich.
Die Kreisverwaltung verweist darauf, dass die anhaltende Trockenheit die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern bereits in eine kritische Situation gebracht habe. Mit der Allgemeinverfügung sollen in Zeiten des Niedrigwassers die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserwirtschaftliche Belange im Interesse der Allgemeinheit geschützt und die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer erhalten werden. +++
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